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2.3.3 Wem gehören die Daten?

Daten sind überaus wertvoll für denjenigen, der sie verwerten kann und darf, denn sie sind die Grundlage, Rohstoff und Währung der internetbasierten Ökonomie. Grundsätzlich gilt dabei: je spezifischer die Datensätze sind, desto höher ist ihr Wert (Schlüter, K., 2020: 6).

Im Rahmen einer Nutzung der Stadtinfrastruktur (zum Beispiel Bewegungsprofile) werden laufend Daten gesammelt und diese werden auch vernetzt. Die zentrale Frage dabei ist, wer die Daten auswertet, wer für die Sicherung und Verwaltung zuständig ist, also wem sie gehören.

Ein Beispiel sind intelligente Parksysteme und Verkehrssteuerungssysteme. Diese beiden Anwendungen liefern zahlreiche Daten und sind deshalb für Technologieanbieter interessant, weshalb sie auch Lösungen dafür anbieten. Vielfach sind die Verträge zwischen den Kommunen und Technologieanbietern so gestaltet, dass die Datensouveränität verloren geht, d.h. die Nutzung der Daten beim Technologieanbieter liegt (siehe Schlüter, K., 2020: 3).

Notwendig wäre jedoch ein souveräner Umgang mit Daten durch die Kommunen; dafür muss jedoch die notwendige Infrastruktur, nämlich die passende Dateninfrastruktur geschaffen werden (siehe Schlüter, K., 2020: 24).

Urban Data Commons – Daten als Gemeingut

„Die digitalen Ökosysteme und das Internet der Dinge [...] richten sich nach sehr unterschiedlichen Standards des (privatwirtschaftlichen) Datenmanagements. Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Endnutzer:innen können oftmals ihre Daten nicht selbstbestimmt nutzen. Eine Option zur Datenerfassung und -übertragung ist die Förderung dezentraler Dateninfrastrukturen und Datenkonten, die auf offene Architekturen setzen (Open Standards, Open Formats, Open Interfaces und gegebenenfalls Open Source; [...]. Es gibt viele Beispiele für Städte, die in dieser Richtung aktiv sind: DECODE in Barcelona und Amsterdam, MyData Helsinki, DataCités Paris oder Health Knowledge Commons UK“ (WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, 2019: 201f).

Das Projekt DECODE (Demokratische Verwaltung von Daten):

Urbane Datenräume

„Eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzung von Daten für die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung ist der Aufbau „urbaner Datenräume“ (WBGU, 2019). „Als urbaner Datenraum wird ein solcher Datenraum bezeichnet, der alle Arten von Daten enthält, die für eine urbane Gemeinschaft und den urbanen Wirtschafts- und Politikraum relevant sein können. Im Idealfall umfasst ein urbaner Datenraum alle für die Kommunen und ihre Interessengruppen relevanten Daten aus allen Bereichen (Energie, Mobilität, Gesundheit etc.) im kommunalen Umfeld, die sowohl in analogen, digitalen oder hybriden Kontexten entstehen. [...] Ein urbaner Datenraum bietet die Daten in digitaler Form, die über technische Standards zwischen den Akteuren sicher ausgetauscht, miteinander verknüpft und weiterverwendet werden können, und so Optionen für datenbasierte Angebote und Innovation.“ (Schieferdecker, I.; 2021)

„In den meisten Städten fehlt in der Regel der Überblick über die Möglichkeiten und die Verfügbarkeit kommunaler Datenbestände. Ebenso fehlen Informationen über Open-Source-Software, Standards für Datenzugänge sowie Datenübertragbarkeit. Zudem werden vorhandene Daten kaum genutzt“ (Fraunhofer FOKUS et al., 2018, zitiert nach WBGU, 2019: 231)

GAIA-X ist ein Projekt zum Aufbau einer transparenten Dateninfrastruktur für Europa. 2021 wurde von 22 Unternehmen und Organisationen ein gemeinnütziger Trägerverein gegründet. Aktuell hat der Verein 343 Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Die Mitglieder verpflichten sich, die Werte Datenschutz, Transparenz, Sicherheit und Achtung der Datenrechte aufrechtzuerhalten. (https://www.gaia-x.eu/)

(Schieferdecker, I.; 2021: 180) hält fest, dass urbane Daten zwar offen sein können, aber nicht zwingend offen sein müssen. Entscheidet sich eine Stadt für das Prinzip „Offenheit“, so sind verschiedene Kriterien zu erfüllen. Welche das sind, zeigt das folgende Beispiel.

Open Data Policy am Beispiel Wien

Wien stellt Datensätze zu Straßen, Echtzeitinformationen der Wiener Linien, historische Luftbildaufnahmen, Messdaten von Luftschadstoffen oder WLAN-Standorten etc. entsprechend folgender Kriterien zur Verfügung:

Open Data Prinzipien

1. Vollständigkeit: Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze sind so vollständig wie möglich. Sie bilden den ganzen Umfang dessen ab, was zu einem bestimmten Thema dokumentiert ist. Metadaten, die die Rohdaten beschreiben und erklären, werden zusammen mit Formeln und Erklärungen zur Berechnung der Daten ebenfalls mitgeliefert.

2. Primärquelle: Die Daten werden von der Verwaltung an ihrem Ursprung gesammelt und veröffentlicht. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonst wie modifizierten Formaten.

3. Zeitnahe Zurverfügungstellung: Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze stehen der Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglichst aktuell zur Verfügung. Sie werden veröffentlicht, sobald sie erhoben und zusammengestellt wurden. Daten, die in Echtzeit vorliegen, sind direkt über eine Programmierschnittstelle (API) abrufbar.

4. Leichter Zugang: Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze sind möglichst einfach und barrierefrei zugänglich.

5. Maschinenlesbar: Daten werden in etablierten Dateiformaten abgespeichert, die leicht maschinenlesbar sind, sodass eine automatisierte, strukturierte Verarbeitung möglich ist.

6. Diskriminierungsfreiheit: Jede Person kann zu jeder Zeit auf die Daten zugreifen, ohne sich identifizieren oder eine Rechtfertigung für ihr Handeln abgeben zu müssen.

7. Verwendung offener Standards: Die Formate, in denen die Verwaltung Daten veröffentlicht, sind möglichst offene Standards, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

8. Lizenzierung: Die Verwaltung veröffentlicht offene Verwaltungsdaten unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Dazu muss die Verwaltungseinheit urheber-, patent- und markenrechtliche Fragen im Vorfeld klären.

9. Dokumentation (Dauerhaftigkeit): Von der Verwaltung veröffentlichte Informationen sind umfassend mit Metadaten dokumentiert und über lange Zeit hinweg zu finden. Einmal online gestellte Informationen werden mit angemessener Versionskontrolle versehen und dauerhaft archiviert.

10. Nutzungskosten: Durch die Festlegung der Verwendung der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) ist die Erhebung von Nutzungskosten derzeit nicht vorgesehen.

Quelle: https://www.data.gv.at/infos/open-data-prinzipien/

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Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
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