Zum Hauptinhalt springen

3.1.3 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)

Das Gesetz zu den EEGs trat 2021 in Kraft. Ziel ist, bis 2030 den Strom zu 100% (bilanziell) aus erneuerbaren Energieträgern zu generieren und bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen.

Der Vorteil einer Energiegemeinschaft ist, dass der vor Ort erzeugte Strom entweder vom Erzeuger selbst verbraucht bzw. gespeichert werden kann oder er wird untereinander gehandelt (Peer-to-Peer Stromhandel). Für den Peer-to-Peer Stromhandel müssen mittels Smart Meter Daten erfasst werden. In Zukunft könnten „PV-Anlagen den teilnehmenden Personen in regelmäßigen Abständen Daten über die aktuelle Stromerzeugung (etwa ausgedrückt in kWh) senden. Die einzelnen TeilnehmerInnen können daraufhin entscheiden, ob sie den erzeugten Strom z.B. zwischenspeichern, im eigenen Haushalt/Betrieb verbrauchen, einer anderen teilnehmenden Person in der Energiegemeinschaft (zu einem bestimmten Preis) verkaufen oder gegen eine Dienstleistung wie etwa einem Ladevorgang an einer E-Ladestation eintauschen möchten. Die Erfassung mancher der erforderlichen Daten könnte z.B. durch Smart Meter erfolgen“ (Wien Energie). Mithilfe der Blockchain-Technologie könnte der Handel mit Strom innerhalb der Gemeinschaft in Form einer (automatisierten) Selbstorganisation stattfinden, denn Blockchain funktioniert wie ein (dezentrales) Kassenbuch, wobei die einzelnen Einträge automatisch verifiziert werden und auch nachträglich nicht veränderbar oder manipulierbar sind. Schleichen sich jedoch Fehler ein, aus welchen Gründen auch immer, sind auch diese nicht behebbar.

Ein Beispiel für eine Blockchain-Anwendung im Rahmen einer Energiegemeinschaft ist das Viertel Zwei in Wien.

Informationen zur Energiegemeinschaft im Viertel Zwei finden Sie auch in ENERGY INNOVATION AUSTRIA, Ausgabe 3/2021

Im Video BlockchainGrid wird das Grundprinzip dieser Anwendung, allerdings unter Einbeziehung sich zeitlich verändernder Netzkapazitäten erklärt:

Ein Kritikpunkt, der immer wieder im Zusammenhang mit Blockchain genannt wird, ist der hohe Energieverbrauch, vor allem wenn es um Kryptowährungen geht. In jedem Fall, darf die Anwendung dieser Technologie die Zielsetzung einer Steigerung der Energieeffizienz, nicht konterkarieren.

Sie dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen, solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.

Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Nicht kommerziell — Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Hinweise zur Namensnennung/Zitierweise:
Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
Bilder: „Name der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers/ Name des Fotografen www.e-genius.at“

Haftungsausschluss:
Sämtliche Inhalte auf der Plattform e-genius wurden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit der Inhalte übernommen werden. Der Herausgeber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Nachteile, die allenfalls aus der Nutzung oder Verwertung der Inhalte entstehen. Die Zurverfügungstellung der Inhalte auf e-genius ersetzt keine fachkundige Beratung, die Abrufbarkeit der Inhalte ist kein Anbot zur Begründung eines Beratungsverhältnisses.

e-genius enthält Links zu Webseiten Dritter. Das Setzen von Links ist ein Verweis auf Darstellungen und (auch andere) Meinungen, bedeutet aber nicht, dass den dortigen Inhalten zugestimmt wird. Der Herausgeber von e-genius übernimmt keinerlei Haftung für Webseiten, auf die durch einen Link verwiesen wird. Das gilt sowohl für deren Verfügbarkeit als auch für die dort abrufbaren Inhalte. Nach Kenntnisstand der BetreiberInnen enthalten die verlinkten Seiten keine rechtswidrigen Inhalte, sollten solche bekannt werden, wird in Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen der elektronische Verweis umgehend entfernt.