Zum Hauptinhalt springen

4.5 Auswirkungen

Nach der Umsetzung eines Superblocks hat sich gezeigt, dass die Stickstoffdioxidbelastung (NO₂) um 33% zurückging, die Feinstaubbelastung (PM10) von 4%. Die Lärmbelastung nahm um 6 db ab. Bei den Verkehrszählungen zeigte sich ein Rückgang der Fahrzeuge an den meisten Zählstellen. Zugenommen hat hingegen der Fahrradverkehr, in etwa um ein Drittel und um 28% mehr Fußgänger sind unterwegs. (Frey. H. & al., 2020: 26)

Prognostiziert wurde, dass sich bei einer Einführung aller 503 geplanten Superblocks fast 230.000 Auto- bzw. Motorradfahrten pro Tag einsparen ließen und diese Personen auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Rad umsteigen oder zu Fuß gehen würden (siehe Mueller, N. & al. 2020).

Dementsprechend wurde geschätzt, dass die durchschnittlichen jährlichen NO₂-Werte von 47,2 μg/m³ zu Beginn auf 35,7 μg/m³ gesenkt werden könnten, das wäre ein Minus von 24,3%. Geschätzt wurde außerdem, dass die Maßnahmen 667 frühzeitige Todesfälle verhindern könnten, vor allem aufgrund der Senkung der NO₂-Werte (siehe Mueller, N. & al. 2020).

Eine Aufwertung eines Quartiers oder Viertels bedeutet immer auch eine Steigerung der Wohnqualität, was in vielen Städten (abhängig unter anderem vom jeweils geltenden Mietrecht) auch zu steigenden Mieten und damit zu Gentrifizierung und sozialer Segregation. Die Transformation des öffentlichen Raums hin zu einem offenen Aufenthaltsraum, im Idealfall ohne Exklusion, führt erfahrungsgemäß auch zu mehr sozialer Interaktion und mitunter auch zu einem robusten Gemeinschaftsgefühl.

Sie dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen, solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.

Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Nicht kommerziell — Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Hinweise zur Namensnennung/Zitierweise:
Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
Bilder: „Name der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers/ Name des Fotografen www.e-genius.at“

Haftungsausschluss:
Sämtliche Inhalte auf der Plattform e-genius wurden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit der Inhalte übernommen werden. Der Herausgeber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Nachteile, die allenfalls aus der Nutzung oder Verwertung der Inhalte entstehen. Die Zurverfügungstellung der Inhalte auf e-genius ersetzt keine fachkundige Beratung, die Abrufbarkeit der Inhalte ist kein Anbot zur Begründung eines Beratungsverhältnisses.

e-genius enthält Links zu Webseiten Dritter. Das Setzen von Links ist ein Verweis auf Darstellungen und (auch andere) Meinungen, bedeutet aber nicht, dass den dortigen Inhalten zugestimmt wird. Der Herausgeber von e-genius übernimmt keinerlei Haftung für Webseiten, auf die durch einen Link verwiesen wird. Das gilt sowohl für deren Verfügbarkeit als auch für die dort abrufbaren Inhalte. Nach Kenntnisstand der BetreiberInnen enthalten die verlinkten Seiten keine rechtswidrigen Inhalte, sollten solche bekannt werden, wird in Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen der elektronische Verweis umgehend entfernt.