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Handlungsfelder

Gebäuderichtlinie

In Europa ist das Gebäude schon aufgrund der EU-Richtlinie 2010/31/ EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden definiert.

Laut der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden  müssen die EU-Mitgliedstaaten gewährleisten, „dass

  1. ) bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind und
  2. ) nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümern genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind.“

Die Richtlinie 2010/31/EU hält fest: „Niedrigstenergiegebäude“ sind dabei Gebäude, die eine sehr hohe, im Anhang I der Richtlinie bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweisen. Der fast bei null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden.

„Energie aus erneuerbaren Quellen“ ist Energie aus nichtfossilen Energiequellen, das heißt Windenergie, Sonnenenergie, aerothermische, geothermische, hydrothermische Energie, Meeresenergie, Wasserkraft, Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas.

Der Energieverbrauch der Gebäude hat einen wesentlichen Einfluss auf die Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der vorhandenen bzw. notwendigen Energienetze. Energie, die nicht benötigt wird, muss nicht bereitgestellt werden. Während durch das Erhöhen des wärmetechnischen Standards der Heizwärmebedarf zurückgeht, steigt meist der Strombedarf.

Fernwärmesysteme, die darauf ausgelegt sind, durch den Verkauf von Wärmeenergie hohe Investitionskosten zurück zu verdienen, haben bei geringen Abnahmemengen potenziell wirtschaftliche Schwierigkeiten. In Neubaugebieten geringer oder mittlerer Dichte werden sich leitungsgebundene und daher kapitalintensive Technologien immer schwerer behaupten, während ihr Ausbau im Bestand weiter notwendig ist, da mit Sanierungen nicht die europäischen und nationalen Ziele einer „Low Carbon Society“ erreicht werden können.

Daher besteht auch ein Druck auf Wärmeversorgungsunternehmen, verstärkt erneuerbare Energie oder Abwärme in die Netze einzuspeisen. Eingemietete Gewerbebetriebe können in vielen Fällen Abwärme aus Produktions¬prozessen, Kühlanlagen oder EDV-Klimatisierungen für die Beheizung der Gebäude oder die Warmwasserversorgung bereitstellen. (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 2000)

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