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Übergeordnete Handlungsfelder

2.10 Mögliche Naht- und Konfliktstellen

Integrierte Nutzung führt zu Nutzungskonflikten. Die Forderung nach „Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird“, wie sie in der Richtlinie der EU definiert ist, ergibt zwangsläufig eine Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen.

Grüne Freiräume – als Parks, Spielplätze, Hundewiesen oder Gärten genutzt – erhöhen das Wohlbefinden in der Nachbarschaft ungemein, fallen dann aber für Energiegewinnung und als Verkehrsflächen aus. Dächer – hervorragend geeignet für die Nutzung von Solarenergie – bieten auch Platz für Grünraum und gesellschaftliche Treffpunkte – aber eben nicht für beides.

Grüne Oberflächen – vertikal und horizontal – an den Gebäuden wirken auf das ganze Quartier, reduzieren Lärm und binden Feinstaub, vertragen sich aber schlecht mit der energetischen Nutzung dieser Flächen mittels Solarthermie oder Photovoltaik.

Es gibt aber auch synergetische Nutzungen:

Verkehrsflächen können Energieflächen sein. Sie können gleichzeitig dem Verkehr und der Energieerzeugung über Photovoltaik dienen (Ligett, B., o.J.).

Neue Entwicklungen versuchen, auch mit Autos befahrene Straßen zur Stromgewinnung zu nutzen. Zahlreiche Prototypen sind im Entstehen, wie z. B. begrünte Dächer verlangsamen den Wasserabfluss bei Starkregen und entlasten hierdurch das Kanalsystem und die Kläranlagen.

Eine gute Einführung in die erforderlichen und laufenden Veränderungen in der Stadtplanung gibt Jan Gehl.

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