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Ausgangssituation

6.1 Gründerzeitviertel in Wien

Das Quartier Geblergasse liegt in einem sogenannten Gründerzeitviertel außerhalb des Gürtels in „Alt-Hernals“ im 17. Wiener Gemeindebezirk zwischen den Straßen Geblergasse, Hernalser Gürtel, Ottakringer Straße und Veronikagasse. Es handelt sich um eine sogenannte Blockrandbebauung (siehe dazu auch Abb. 1), das bedeutet die Gebäude sind um einen Innenhof angeordnet.

Laut Statistik Austria wurde etwa die Hälfte der Gebäude in Hernals und auch Ottakring, dem Nachbarbezirk, vor 1919 bzw. vor 1945 erbaut; insgesamt gibt es in Wien etwas mehr als 30.000 Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden. Der überwiegende Teil dieser Gebäude ist thermisch nicht saniert.

Im unsanierten gründerzeitlichen Bestand liegt der Heizwärmebedarf bei etwa 140250 kWh/m²a. Dementsprechend dringend ist es, die Sanierungsrate, die derzeit noch bei ca. 1% oder darunter liegt, zu erhöhen und den Einsatz erneuerbarer Energiesysteme zu fördern, will man die Klimaziele von Paris bzw. die nationalen Ziele erreichen.

Einer der Gründe für die niedrige Sanierungsrate ist, dass eine hocheffiziente Außendämmung bei einem Gründerzeithaus nicht ohne weiteres angebracht werden kann, wenn zum Beispiel eine historisch wertvolle bzw. gegliederte Fassade, die erhalten werden soll, vorhanden ist oder wenn wenig bis kaum Platz zum Gehsteig hin zur Verfügung steht. Ist eine Außendämmung nicht möglich, bietet sich eine Innendämmung an, die jedoch bauphysikalisch deutlich komplexer ist.

Ungeachtet dessen, weisen Gründerzeitgebäude und -viertel jedoch viele Vorzüge auf: Eine Besonderheit ist beispielweise, dass das Gründerzeithaus keine spezielle Nutzung vorgibt; so sind durch die großzügigen Raumhöhen sowohl Wohnen, Arbeiten als auch Freizeit prinzipiell möglich (siehe dazu Psenner, A., 2015). Auch in den Erdgeschoßzonen besteht Nutzungsflexibilität, denn das gründerzeitliche Erdgeschoß misst im Schnitt 3,60 m bis 5 m und erlaubt damit eine besonders breite Palette an Nutzungsmöglichkeiten (Psenner, A., 2015).

Auch eine Zusammenlegung der Innenhöfe ist grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Eigentümer:innen sich darauf einigen können. Auch dieser Umstand ist ein Vorteil, sei es für die Schaffung eines gemeinsamen Erholungsraums, sei es für den Aufbau eines gebäudeübergreifenden (Energie-)Versorgungssystems bzw. die Kombination aus beidem wie dies in der Geblergasse umgesetzt wurde.