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Realisierung des Quartierskonzeptes

6.8 Energie-Contracting

Die EigentümerInnen der Geblergasse entschieden sich für die Umsetzung des gebäudeübergreifenden Energiesystems, das mit vielen rechtlichen Fragen verbunden war, für ein Energie-Contracting.

Energie-Contracting bedeutet, dass ein oder mehrere Liegenschaftseigentümer:innen einen Vertrag mit einem Dienstleister abschließen, dessen Leistungen von der Errichtung einer Anlage, über Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Effizienzsteigerung bis hin zur Energieversorgung reichen können.

Unterscheiden kann man zum Beispiel zwischen:

  • Einspar-Contracting: Beim Einspar-Contracting werden Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt, die Energieffizienz eines Gebäudes oder einer Anlage zu verbessern. Die Einsparungen dienen zur Refinanzierung der Kosten für diese Maßnahmen.
  • Anlagen-Contracting (auch Liefer-Contracting bezeichnet): Beim Anlagen-Contracting steht die Versorgung mit Energie im Vordergrund. Der Contractor übernimmt die Planung, Finanzierung und Bau der Anlage und in der Regel auch die Servicierung.

Die beiden Varianten unterscheiden sich durch

  • die Art der Leistungsvergütung
  • die Reichweite der durchgeführten Maßnahmen und
  • die Art der vertraglichen Garantien seitens des Contractors.

Im konkreten Fall einigten sich die EigentümerInnen der Geblergasse 11 und 13 auf ein Liefercontracting. Der Contractor investierte in die Errichtung der Wärmeversorgungsanlage und betreibt diese für die festgelegte Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Die wirtschaftliche Zielvorgabe war, die Kosten für Raumwärme und Warmwasser unter den Kosten der Wiener Fernwärme zu halten. Die sommerliche Temperierung ist dabei inkludiert. Erreicht werden konnte das durch eine 30 % Förderung der Anlagekosten durch das Land Wien.

Der Contractor ist Eigentümer der Anlage, somit ist er auch verantwortlich für die Erhaltung der Anlage, im Gegenzug stellen die GebäudeeigentümerInnen ihre Hofflächen für Geothermiebohrungen sowie ihre Dachflächen für Solaranlagen zur Verfügung, wofür entsprechende Nutzungsverträge (Servitute) z.B. für Dachflächen oder die zusammengelegten Hofflächen etc. ausverhandelt und im Grundbuch eingetragen wurden.

Dieses Contracting-Modell ermöglicht es, dass die hohen Investitionskosten nicht nur EigentümerInnen zu tragen haben, sondern diese auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden und auch die Mieter:innen einen sozialverträglichen Beitrag leisten (Bayer, G., o.J.; mdl. Ausführungen J. Zeininger).