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Weitere Quartiersthemen

Integrative Planung/Inklusion

Ein wesentlicher Parameter von Beteiligungsverfahren ist die Einbindung von jenen Bevölkerungsgruppe die zuvor von der Quartiersgestaltung ausgeschlossenen waren. Wesentlicher Aspekt hierbei ist eine geschlechter/kulturell- neutrale und zudem barrierefreie Gestaltung. Insofern ist es unerlässlich, dass den Vertreterinnen und Vertretern aus diesen Interessensgruppen in den Beteiligungsverfahren zumindest Parteienstellung zugesprochen wird.

Grundlage der Beteiligungsverfahren ist die Erhebung der Quantität und Qualität der Gestaltung von öffentlichen Quartiersräumen hinsichtlich der Ansprüche der betreffenden Bevölkerungsgruppen. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem Kataster zur Integrativen Planung/Inklusion eingetragen und öffentlich zugänglich gemacht.

Dieser Kataster wird hinsichtlich der Möglichkeit zur schrittweisen Umsetzung evaluiert. Letztlich bildet er die Grundlage zur Beseitigung von baulichen Ausschlussmechanismen und zur Umgestaltung der betreffenden Räume zu Inklusiven Räumen, die den Besuch von allen Menschen beziehungsweise Menschengruppen zulassen.

Zur rechtlichen Grundlage siehe auch: OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2019/oib-richtlinie-4, (besucht am: 11.11.2021).