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Schritt 3: Bedarfsgerechtigkeit/Aktive Maßnahmen

6.15 Beleuchtung

Ein Thema, das in den bisherigen Kapiteln kaum angesprochen worden ist, ist die Beleuchtungsstärke in den Räumen. Durch ein entsprechendes Tageslichtkonzept kann von Haus aus der Bedarf, die künstliche Beleuchtung in Betrieb zu nehmen, reduziert werden.

Im Plus-Energie-Bürohochhaus sind z. B. zu diesem Zweck zwischen den Büros und den Gängen gläserne Wände (transluzent, jedoch nicht transparent, man kann also vom Gang aus nicht in die Büros sehen) eingebaut.

Besteht dennoch der Bedarf an künstlicher Beleuchtung, so sollte dies ebenfalls möglichst bedarfsgerecht erfolgen – das heißt, die Beleuchtung sollte nur bei Anwesenheit von Personen in Betrieb sein und dann noch dazu nur mit jener Leistung, die tatsächlich benötigt wird, um die gewünschte Beleuchtungsstärke zu erreichen.