6.10 Nachtlüftung
Außer den genannten passiven Maßnahmen verfügt das Plus-Energie-Bürohochhaus noch über eine weitere Maßnahme, nämlich eine sogenannte Nachtlüftung. Diese verbraucht zwar etwas elektrische Hilfsenergie, jedoch ist die Menge an verbrauchter Hilfsenergie derart klein, dass die Maßnahme als passive Maßnahme angesehen werden kann.
Der primäre Zweck einer Nachtlüftung ist das nächtliche Kühlen des Gebäudes mittels Außenluft. Also im Prinzip das, was man zuhause tut, wenn man nach einem heißen Sommertag die kühle Nachtluft in die Wohnung strömen lässt – allerdings sollte dies bei einem Bürogebäude, bei dem nachts niemand anwesend ist, automatisch geschehen.
Für eine automatische Nachtlüftung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss über Öffnungen verfügen, die automatisch geöffnet und geschlossen werden können.
- Das Gebäude muss über eine Wetterstation und eine damit verknüpfte Steuerung verfügen, die die Nachtlüftung automatisch in und außer Betrieb nimmt.
- Die Öffnungen müssen gegen Einbruch (zur Versicherbarkeit des Gebäudes) und Windlast gesichert sein.
Beim Plus-Energie-Bürohochhaus wird dieser in folgender Weise umgesetzt:
- In jedem Stockwerk wird die Lufttemperatur gemessen.
- Liegen die richtigen Umgebungsbedingungen vor (z. B. Außentemperatur kalt genug, Windgeschwindigkeit niedrig genug, kein Regen) und besteht Kühlbedarf, so wird
- das Nachtlüftungsfenster dieses Stockwerks geöffnet.
- Die kühle Nachtluft strömt anschließend durch den Gebäudekern, kühlt diesen dabei ab und verlässt das Gebäude schließlich über zwei Lüftungsschächte.
Die Nachtlüftung benötigt lediglich Strom zum Öffnen der Nachtlüftungsfenster und der Lüftungsschächte – die Bewegung der Luft erfordert keinerlei Hilfsenergie, sie wird rein über den thermischen Auftrieb (warme Luft steigt auf) initiiert.