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Schritt 3: Bedarfsgerechtigkeit/Aktive Maßnahmen

6.12 Lüftung

Die beiden Hauptaufgaben von Lüftungsanlagen sind im Wesentlichen

  • der Abtransport von „verbrauchter“ Luft bzw. von Gerüchen und Schadstoffen (jene korrelieren oft mit dem CO2-Gehalt der Luft, weswegen der CO2-Gehalt als Indikator für die Luftqualität verwendet wird) und
  • die Versorgung mit Frischluft.

Damit durch das Lüften mittels Lüftungsanlage möglichst wenig Wärme verloren geht (Heizperiode) bzw. möglichst wenig unerwünschte Wärme in das Gebäude eingebracht wird (Kühlperiode), sollten die Lüftungsanlagen über eine sogenannte Wärmerückgewinnung verfügen.

Falls die Wärmerückgewinnung allein nicht ausreicht, um die Temperatur der Zuluft auf ein Niveau zu bringen, mit dem diese in die angeschlossenen Räume eingebracht werden kann, ist zusätzlich noch eine Aufheizung bzw. Abkühlung der Zuluft notwendig. Dies erfolgt üblicherweise über sogenannte Heiz- oder Kühlregister.

Ähnlich gestaltet es sich mit der relativen Luftfeuchte: Damit durch das Lüften mittels Lüftungsanlage möglichst wenig Feuchte verloren geht (Heizperiode) bzw. möglichst wenig unerwünschte Feuchte in das Gebäude eingebracht wird (Kühlperiode), sollten die Lüftungsanlagen über eine sogenannte Feuchterückgewinnung verfügen.

Falls die Feuchterückgewinnung nicht ausreicht, um die Feuchte auf ein Niveau zu bringen, mit dem die Zuluft in die angeschlossenen Räume eingebracht werden kann, ist zusätzlich noch eine Befeuchtung bzw. Entfeuchtung der Zuluft notwendig. Dies erfolgt üblicherweise über sogenannte Luftbefeuchter bzw. ein System zur Entfeuchtung.