Schritt 3: Bedarfsgerechtigkeit/Aktive Maßnahmen
6.14 Kühlung
Für eine bedarfsgerechte Kühlung können im Wesentlichen dieselben Prinzipien umgesetzt werden wie auch beim Heizen:
- Über eine Regelarmatur (vgl. Heizen: Heizkörperthermostat bzw. Stellventil) wird sichergestellt, dass nur so viel Wärme über die Kühlung abgeführt wird, wie benötigt wird, um eine gewisse Temperatur sicherzustellen.
- Durch das Abschalten der Kühlung in Zeiten, in denen niemand anwesend ist, kann bei schlecht gedämmten Gebäuden der Energieverbrauch des Kühlsystems reduziert werden.
Auch hier gilt, dass das Abschalten der Kühlung bei gut gedämmten Gebäuden mit hohen thermischen Massen – wie dem Plus-Energie-Bürohochhaus – praktisch keine Energieeinsparung bewirkt.