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Schritt 2: Äußere Lasten/Passive Maßnahmen

6.9 Passive Maßnahmen

Um möglichst wenig Energie für das Heizen und Kühlen von Gebäuden aufwenden zu müssen, ist es demnach notwendig, ungewünschte Wärmeeinträge (Kühlperiode) bzw. Wärmeverluste (Heizperiode) zu reduzieren. Dies erfolgt optimalerweise durch sogenannte passive Maßnahmen.

Unter passiven Maßnahmen versteht man bautechnische Maßnahmen, die ohne Aufwendung zusätzlicher Energie dabei helfen, Wärmeverluste aus dem bzw. Wärmeeinträge in das Gebäude zu reduzieren.

Typische Beispiele dafür sind:

  • eine (wärmebrückenfreie) Dämmung der Gebäudehülle – hierdurch wird die Wärmeleitung über die Wände reduziert;
  • der Einbau wärmedämmender Fenster – hierdurch wird die Wärmeleitung über die Fenster reduziert (und unter Umständen auch der Wärmeeintrag über die Sonnenstrahlung);
  • die Schaffung einer luftdichten Gebäudehülle – hierdurch wird das Eindringen von warmer/kalter Außenluft in das Gebäude reduziert;
  • das Anbringen eines Sonnenschutzes – hierdurch wird der Wärmeeintrag über die Sonnenstrahlung reduziert;
  • große Lüftungsöffnungen, die nach Bedarf geöffnet oder geschlossen werden können, für die Ermöglichung einer Wärmeabfuhr durch Auftrieb (z. B. Nachtlüftung als Schachtlüftung).

Ferner zählen dazu auch:

  • die Wahl einer kompakten Gebäudeform (je kleiner die Oberfläche eines Gebäudes und je größer sein Volumen, umso besser) – hierdurch wird ebenfalls die Wärmeleitung über die Wände reduziert;
  • die Wahl eines kleinen Fensterflächenanteils – hierdurch wird die Wärmeleitung über die Fenster und auch der Wärmeeintrag über die Sonnenstrahlung reduziert;
  • Verschattung: das Vorsehen eines entsprechend großen Dachüberstandes bzw. die strategische Platzierung eines Balkons/einer Loggia über einem Fenster – hierdurch wird ebenfalls der Wärmeeintrag über die Sonnenstrahlung reduziert.

Ist die Aussage richtig oder falsch?