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Schritt 3: Bedarfsgerechtigkeit/Aktive Maßnahmen

Lüftung und Bedarfsgerechtigkeit

Der Bedarfsgerechtigkeit wird im Zusammenhang mit der Lüftung insofern Rechnung getragen, als vor den Lufteinlässen in die zu belüftenden Räume („Zulufträume“) Regelklappen eingebaut wurden, mit denen der Luftvolumenstrom geregelt werden kann.

Wenn in einem Raum niemand anwesend ist, wird dessen Luftzufuhr über die Regelklappe abgedreht. Erst bei Anwesenheit wird die Luftzufuhr über die Regelklappe wieder ermöglicht.

In Einzelbüros kann die Regelklappe nur die Stellung „Aus“ und „Ein“ einnehmen.

Bei den Gruppenbüros wird darüber hinaus der CO2-Gehalt der Raumluft gemessen und die Zuluftmenge entsprechend geregelt – das heißt, es wird sichergestellt, dass nur so viel Luft in die Gruppenbüros eingebracht wird, wie wirklich benötigt wird, um den CO2-Gehalt unter 1000 ppm zu halten. Diese Regelung der Zuluftmenge über die Messung des CO2-Gehalts ist ein Paradebeispiel für eine bedarfsgerechte Versorgung.