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Konkrete verkehrsplanerische Maßnahmen

Tempo-30-Zonen

In vielen räumlichen Bereichen ist die Einführung von Tempo-30-Zonen sinnvoll. Die systemischen Wirkungen dieser Maßnahme sind vielfältig. Zum Beispiel wird die Unfallgefahr in Tempo-30-Zonen signifikant reduziert, die Emissionsbelastungen (Lärm und Luftschadstoffe) werden vermindert (Heinrichs et al., 2016: 36), der Platzbedarf für Fahrbahnen kann verringert werden (FSV, 2001).

Die geringere Breite erleichtert wiederum die Querung der Fahrbahnen für die FußgängerInnen und ermöglicht es, die Gehsteige in diesen Straßenzügen breiter zu machen, was wiederum zu einer Steigerung der Attraktivität des Zufußgehens führt.

Weiters ist es möglich, den Radverkehr mit dem MIV „mitschwimmen“ zu lassen, was wiederum die Attraktivität des Fahrradfahrens erhöht. Diese Erhöhungen der Attraktivität des Zufußgehens und des Fahrradfahrens führen zu einer Abnahme des Autoverkehrs – ein Regelkreis zur Reduktion des MIV ist die Folge.