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Konkrete verkehrsplanerische Maßnahmen

10.5 Fußgänger-Maßnahmen

Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre fand ein Umdenken in der Verkehrsplanung in Richtung Verkehrsberuhigung statt. In dieser Zeit wurden viele Wiener Kreuzungen mit Gehsteigvorziehungen ausgestattet, um einerseits die Sichtbeziehungen zwischen AutofahrerInnen und querenden FußgängerInnen zu verbessern und andererseits die zu querende Distanz für FußgängerInnen zu verringern und so die Verkehrssicherheit innerstädtisch zu erhöhen. Diese Maßnahme stieß unter den Begriffen „Parkplatzraub und Fahrbehinderung“ zuerst auf großen Widerstand, heutzutage sind Gehsteigvorziehungen als Standarddesign aus der Stadtstraßengestaltung nicht mehr wegzudenken.

Eine weitere Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind die sogenannten Aufpflasterungen bei Kreuzungsbereichen. Diese ermöglichen eine niveaugleiche Querung für FußgängerInnen auf Kreuzungen bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsreduktion des Fließverkehrs durch die Auf-/Abrampung.

An Stellen, wo keine Aufpflasterungen möglich sind (zu hohe MIV-Menge, Straßen mit Straßenbahnen), müssen heute Randsteinabsenkungen vorgesehen werden um das Queren für mobilitätseingeschränkte Personen (FußgängerInnen mit Kinderwagen, Rollator- oder RollstuhlfahrerInnen) zu ermöglichen.

Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Gehsteigbreite von 2,5 m notwendig wäre, um ein ungestörtes Passieren zweier FußgängerInnen auf einen Gehweg zu ermöglichen. Die Stadt Wien hat schon im Masterplan Verkehr 2003 (Magistratsabteilung 18, Stadtentwicklung und Stadtplanung, 2015: 49) die Einführung einer durchgehenden Mindestgehsteigbreite von 2,0 m als Ziel festgelegt und achtet bei Straßenumbauten darauf, dass diese Breite eingehalten oder übertroffen wird.

Die flüssige Abwicklung der Auto-Verkehrsströme durch Programmierung von „grünen Wellen“ hat derzeit Priorität. In Zukunft soll eine intelligente Ampelschaltung vermehrt den Umweltverbund fördern und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse aller VerkehrsteilnehmerInnen Rücksicht nehmen. In Straßburg/Frankreich sind z. B. die Ampeln heute schon so geschaltet, dass Straßenbahnen immer freie Fahrt haben und die Züge nur mehr bei den Ein-/Ausstiegsstellen halten müssen.

Weitere Maßnahmen waren/sind die Installation akustischer Ampeln und taktiler Leitsysteme bei Kreuzungsbereichen und die frühzeitige Einbindung von Fachleuten der Organisationen, welche die Interessen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vertreten, bei Neu-/Umbauvorhaben.