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Partizipation in der PraxisBarbara Hammerl

12.7 Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung

Die Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung wurden nach Heidelberger Vorbild am 15. Mai 2014 vom Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossen und regeln seither die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz. Die Kernelemente der Leitlinien sind:

  • Vorhabensliste: Die Vorhabensliste informiert frühzeitig und möglichst übersichtlich über wichtige bzw. große Vorhaben der Stadt Graz und ob bei einem Vorhaben BürgerInnenbeteiligung angeboten werden kann oder nicht.
  • Schrittweises Stufenkonzept für die Vorbereitung von BürgerInnenbeteiligung durch die Verwaltung: Dies betrifft etwa die Prüfung von Gestaltungsspielräumen und das Erarbeiten eines Beteiligungskonzepts für das jeweilige Vorhaben, in dem u.a. Ziele, Zielgruppen, Methoden und Zeitplan des Beteiligungsprozesses genannt werden müssen. Die Bezirksvertretungen, Beiräte und Beauftragten der Stadt Graz haben ein Recht zur Stellungnahme bevor das Beteiligungskonzept dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
  • Formale Anregung von BürgerInnenbeteiligung: Wird für ein städtisches Vorhaben nicht ohnehin eine Beteiligungsmöglichkeit angeboten, so kann dies durch eine formale Anregung von ausgewählten Gruppen angestoßen werden. Die Stadt Graz ist aufgrund der formalen Anregung aufgefordert, die Möglichkeit einer BürgerInnenbeteiligung erneut zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.graz.at/ (LINK)