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Partizipation in der PraxisBarbara Hammerl

12.2 Was bedeutet Beteiligung (Partizipation)

Beteiligung ist ein demokratisches Grundprinzip und meint allgemein gesprochen die Teilnahme und Teilhabe von Menschen und Organisationen an gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen. Während bei der direkten Beteiligung Partizipationsrechte direkt und persönlich wahrgenommen werden (z. B. Teilnahme an Wahlen, Volksabstimmungen, und -begehren), übernehmen bei der mittelbaren Beteiligung Vereine, NGOs oder Bürgerinitiativen die Vertretung von BürgerInneninteressen.

Werden nur BürgerInnen als Privatperson oder Gruppe von Privatpersonen (Bürgerinitiative) eingebunden, spricht man von BürgerInnenbeteiligung. Wird jedoch darüber hinaus ein weiterer Akteurskreis eingebunden, spricht man von Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Abbildung 1). Gerade im Kontext der Stadtentwicklung erscheint es wichtig, diese breitere Form von Beteiligung anzuwenden, da sich das „Betriebssystem Stadt“ nicht nur durch eine hohe Komplexität und Dynamik auszeichnet, sondern neben BürgerInnen auch Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen (Schulen, Vereine, Krankenhäuser, Kirchen, etc.) oder BesucherInnen einer Stadt betroffen sind. Synonym verwendet werden weiters die Begriffe Beteiligungsverfahren oder Beteiligungsprozess.