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Partizipation in der PraxisBarbara Hammerl

12.3 Stufen der Beteiligung

Beteiligung kann auf den Stufen der Information, Konsultation oder Mitgestaltung erfolgen, wobei Information natürlich die Voraussetzung aller weiteren Formen von Kommunikation und Beteiligung ist (siehe Abbildung unten). Auf höheren Stufen zielt Beteiligung auch auf eine Stärkung der Entwicklungsmöglichkeiten und Selbstwirksamkeit der Menschen ab (Empowerment).

  • Informative Öffentlichkeitsbeteiligung (Information): Die Beteiligten erhalten Informationen über ein Vorhaben, ohne jedoch einen Einfluss darauf nehmen zu können. Die Kommunikation verläuft nur in eine Richtung, nämlich von der Planungs- und Entscheidungsebene zur Öffentlichkeit.
  • Konsultative Öffentlichkeitsbeteiligung (Konsultation): Die Beteiligten können zu einem Entwurf oder einer gestellten Frage bzw. im Rahmen von Behördenverfahren (beispielsweise zur Umweltverträglichkeitserklärung) Stellung nehmen. Sie können damit die Entscheidung beeinflussen, wobei der Grad der Einflussnahme sehr unterschiedlich sein kann. Die Kommunikation zwischen Planungs- bzw. Entscheidungsebene und Öffentlichkeit erfolgt wechselseitig.
  • Kooperative Öffentlichkeitsbeteiligung (Mitbestimmung): Die Beteiligten können bei der Entscheidung über ein Vorhaben oder über bestimmte Teilaspekte mitbestimmen. Der Grad der Einflussnahme ist groß und kann bis zur gemeinsamen Entscheidungsfindung mit der Planungs- und Entscheidungsebene reichen. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten ist wechselseitig und intensiv.

Zu unterscheiden ist auch, auf welchen Ebenen Beteiligung stattfindet („Körnigkeit“). Nach ARBTER (2005) können folgende Beteiligungsebenen unterschieden werden:

Politiken und Rechtsakte

Vorgabe von Zielen und groben Entwicklungsrichtungen, meist abstrakte Formulierung z. B. Abfallwirtschaftsgesetz

Pläne und Programme

Bündel verschiedener Einzelmaßnahmen zur Erreichung eines Zieles, konkretere Formulierungen, z. B. Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark

Projekte

(betriebliche) Einzelmaßnahme, z. B. Errichtung einer Müllverbrennungsanlage