Zum Hauptinhalt springen

Auslegung der Lüftungsanlage nach ÖNORM H6038 (2014)

Für die Auslegung der Nennlüftung ist in Österreich die ÖNORM H6038 maßgeblich.[1]

Was ist für Projektierung der Lüftungsanlagenach ÖNORM H 6038 (2014) erforderlich?

Für die Projektierung sind erforderlich:

  1. Festlegung der Zonengliederung für Zuluft-, Überström- und Ablufträume,
  2. Festlegung der erforderlichen Zu- und Abluft-Volumenströme,
  3. Festlegung der Zuluft-Einblastemperaturen,
  4. Festlegung der maximal zulässigen Schallpegel in den Räumen,
  5. Festlegung der Maßnahmen zur Erhaltung der Brandabschnitte,
  6. Aufstellung und Funktion des Zu- und Abluftgerätes mit Wärmerückgewinnung einschließlich dessen Komponenten,
  7. Festlegung der Funktionen der Automatisierungs- und Bedienungseinrichtung,
  8. Anordnung der Außenluft- und der Fortluft-Durchlässe,
  9. Anordnung der Zu-, Überström- und Abluft-Durchlässe,
  10. Festlegung der Luftleitungsführung,
  11. Wartung und Reinigung.

 


[1] Da das Beispielgebäude in Nürnberg steht, erfolgte im konkreten Fall die Auslegung nach DIN 1946-6. Diese ist im Text nur ansatzweise dargestellt.

Sie dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen, solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.
Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Nicht kommerziell — Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Hinweise zur Namensnennung/Zitierweise:
Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
Bilder: „Name der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers/ Name des Fotografen www.e-genius.at“