Zum Hauptinhalt springen

Welche Maßnahmen wurden zur Qualitätssicherung gesetzt?

Qualitätssicherung findet, vor allem bei einem komplexen Sanierungsvorhaben wie jenem in der „Kollwitzstraße“, über die gesamte Planungs- und Bauphase sowie nach Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes statt.

Überprüfung der Wärmebrückenoptimierung

Bei Fertigstellung des Gebäudes wurde eine Begehung mit Thermografieaufnahmen durch das Hochbauamt der Stadt Nürnberg, Abteilung Kommunales Energiemanagement, durchgeführt. Die Maßnahme diente einerseits zur Qualitätssicherung und als Grundlage der Nachbearbeitung von einzelnen mangelhaften Bereichen. Vor allem erfolgte aber andererseits der Nachweis, dass die thermische Hülle des Gebäudes nach der Sanierung hinsichtlich der Wärmebrückendetails einen sehr hohen Standard aufweist.

Überprüfung der Luftdichtheit

Der Architekt im Interview

In Interviewfrage_Messung_Luftdichheit.mp3 beantwortet Dr. Burkhard Schulze Darup die Frage: „Wie wird Luftdichtheit gemessen?“

Grundsätzliches zum Blower-Door-Test

Das Verfahren zum Nachweis der Dichtheit eines Gebäudes ist die Luftdichtheitsprüfung nach ÖNORM EN 13829. Dazu wird ein Ventilator, z.B. in Form einer Blower-Door in der Haustür, luftdicht eingebaut und eine Druckdifferenz erzeugt, die in Stufen auf 50 Pascal hochgefahren wird. Das entspricht einem Druck von 5 mm Wassersäule oder dem Staudruck auf eine Fläche bei einer Windgeschwindigkeit von 9 m/s (32 km/h).

Die gemessenen Werte der Luftdichtheitsprüfung mit der Blower-Door werden aufgelistet und in ein Koordinatensystem (Volumenstrom/Druckdifferenz) abgetragen. Der Schnittpunkt bei 50 Pascal sowohl für die Unterdruck- als auch die Überdruckmessung wird abgelesen. Gewöhnlich liegen die beiden Werte eng beieinander, sofern kein Klappenventil-Effekt einer Leckage vorliegt oder die Windeinflüsse zu hoch sind. Der Mittelwert ist der gemessene n50‑Wert, der den Luftwechsel bei der Druckdifferenz von 50 Pascal angibt.

Auch in der „Kollwitzstraße“ wurde die Luftdichtheitsprüfung ausgeführt, sobald alle luftdichtenden Bauteile eingebaut waren, jedoch bevor die darüber liegenden Verkleidungen ausgeführt werden, d.h. nach Fenstereinbau, Ausführung des Innenputzes und der luftdichtenden Ebene im Dachgeschoß. Die betroffenen Handwerker wurden auch in diesem Fall zur Messung eingeladen und konnten Fehlstellen sofort nachbessern. Während der Messung wurden die Leckagen durch ein Anemometer geortet, mit dem die Luftgeschwindigkeit einströmender Luft an schadensträchtigen Stellen bei Unterdruck gemessen wurde. Für das Gebäude wurde ein n50-Wert unter 0,6 1/h nachgewiesen.

Praxis-Tipp

Die Messung sollte zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem alle luftdichtenden Ebenen erstellt sind, insbesondere der Innenputz beim Massivbau, die luftdichtende Ebene beim Holzbau (z.B. Folie oder Innenbeplankung), Fenster inkl. luftdichter Verklebung sowie die Rohmontage der Gebäudetechnik-Gewerke. Nicht montiert sein sollten z.B. Bekleidungen und Estrich, die den Zugang zur eigentlichen Luftdichtheitsebene unterbinden.

Bei der Messung sollten alle HandwerkerInnen vertreten sein, deren Gewerke dieses Thema berühren. Das sind insbesondere Putzer/Trockenputzer, Fensterbauer, Installateure für Sanitär, Heizung, Lüftung und insbesondere Elektro.

Abdichtungsmaterialien sollten vor Ort vorhanden sein, um die jeweiligen Leckagen direkt beim Aufspüren zu beheben. Wurde sauber gearbeitet, geht das sehr zügig. Falls Mängel vorhanden sind, kann es einige Stunden dauern, bis alle Undichtheiten des Gebäudes behoben sind.

Im Bauablauf ist es bisweilen einfacher, nur einen Teil des Gebäudes zu bearbeiten, weil während der Messung die Arbeiten der sonstigen HandwerkerInnen behindert werden. Zunächst können Messungen pro Wohnung durchgeführt werden, um Undichtheiten in der Gebäudehülle und zu den oben und unten angrenzenden Wohnungen zu identifizieren und abzudichten. So kann sukzessive Wohnung für Wohnung optimiert werden, ebenso die Undichtheiten zwischen den Wohnungen, die im späteren Gebäudebetrieb zu Unannehmlichkeiten führen können, z.B. durch Schallprobleme oder den Austausch von Luft und gegebenenfalls Gerüchen.

Die abschließende Nachweismessung erfolgt allerdings für alle von einem Stiegenhaus erschlossenen Wohnungen, sodass nur die Undichtheiten der thermischen Gebäudehülle erfasst werden. Liegt das Stiegenhaus innerhalb der Gebäudehülle, wird es ebenfalls in die Messung miteinbezogen.

Sie dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen, solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.
Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Nicht kommerziell — Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Hinweise zur Namensnennung/Zitierweise:
Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
Bilder: „Name der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers/ Name des Fotografen www.e-genius.at“