Das Sanierungsobjekt „Kollwitzstraße“
Das Sanierungsobjekt „Kollwitzstraße“ ist charakteristisch für eine große Zahl von Mehrfamilienhäusern aus den 1950er- bis 1960er-Jahren, die nach 40 bis über 60 Jahren Nutzungszeit eine grundlegende Modernisierung erfordern
Die wesentlichen Bauteile sind zu diesem Zeitpunkt im Allgemeinen am Ende ihres Lebenszyklus angelangt. Das ist aus wohnungswirtschaftlicher Sicht genau der richtige Zeitpunkt, zugleich eine grundlegende energetische Verbesserung durchzuführen, denn die Instandsetzungsmaßnahmen müssen ohnehin durchgeführt werden.
Typische Nutzungsdauer von Bauteilen
- Wände: 100 Jahre und mehr
- Fenster: 20–40 Jahre
- Fassade (Putz): 40 Jahre
- Dachdeckung: 50 Jahre
- Haustechnik: 20 Jahre
Nach der Nutzungsdauer ist eine Instandsetzung des jeweiligen Bauteils angebracht.
Unter Instandsetzung versteht man das Herstellen der Funktionstüchtigkeit entsprechend dem Urzustand. Will man zeitgemäße Anforderungen erreichen, dann sind zusätzlich weitergehende Maßnahmen erforderlich, z. B. verbesserter Wärmeschutz.
Bei größeren Renovierungen sind aufgrund des Nationalen Plans zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie bestimmte Energiekennwerte zu erreichen.
Natürlich fallen Mehrinvestitionen für die erhöhten energetischen Standards an, diese werden aber in der Regel finanziell gefördert und machen das Gebäude zukunftsfähig. Sie ermöglichen zudem eine langfristige Nutzung des Gebäudes, ohne dass in absehbarer Zukunft erneut energetisch saniert werden muss.
Städtebaulicher Kontext: Die Bebauung in der „Kollwitzstraße“, wo sich das Sanierungsobjekt befindet, liegt am nördlichen Rand einer umfassenden Wohnbebauung aus den 1950er- bis 1960er-Jahren im Stadterneuerungsgebiet St. Leonhard-Schweinau in Nürnberg. Elf Gebäude bilden darin ein kleines Ensemble. Sie wurden Ende der 1950er-Jahre errichtet. Von diesen elf Baukörpern sollten drei Gebäude hochwertig saniert werden. Aus städtebaulicher Sicht bedurfte die Bebauung dringend einer deutlichen Aufwertung.
Das Gebiet liegt sehr günstig in einem Entwicklungsgürtel der Nachkriegszeit mit geringem Abstand zum Stadtzentrum und wird seit 2008 durch eine U-Bahn-Anbindung aufgewertet. Die Fahrtzeit per U-Bahn zur Innenstadt beträgt etwa fünf Minuten. Die Infrastruktur in der fußläufigen Umgebung ist als gut zu bezeichnen. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ebenso vorhanden wie Dienstleistungseinrichtungen und ÄrztInnen.
Objektbeschreibung: Saniert werden sollten drei Gebäude mit jeweils drei Aufgängen. Die Aufgänge waren als Zweispänner ausgeführt, erschlossen also vor der Sanierung jeweils zwei Dreizimmerwohnungen pro Geschoß. Bei dreigeschoßiger Bebauung ergab das 54 gleiche Wohneinheiten.
Die Konstruktionen und die Gebäudesubstanz weisen die charakteristischen Merkmale von Gebäuden Ende der 1950er-Jahre auf: Die Außenwände bestehen aus Hochlochziegeln, die Geschoßdecken aus Stahlbeton. Der unausgebaute Dachboden war mit einem Sparrendachstuhl versehen. Die Gebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude waren weitestgehend unsaniert, sodass eine umfassende energetische Sanierung in Angriff genommen wurde.
Der Architekt im Interview
In Interviewfrage_Baukonzept.mp3 beantwortet Dr. Burkhard Schulze Darup die Frage: „Welche Faktoren waren ausschlaggebend für die Entwicklung des Baukonzepts?“
Bauherrenwünsche: Die hochwertige energetische Sanierung sollte mit der Verbesserung des Wohnumfelds verbunden und in ein Aufwertungskonzept für den Stadtteil eingebettet werden. Zudem wurde angestrebt, ein breiteres Mieterspektrum inklusive Familien anzusprechen.
Sanierungsziele: Die Gebäude sollten langfristig attraktiv und vermietbar bleiben. Insbesondere die Maßnahmen an der Gebäudehülle sind Investitionen für die nächsten 40 bis 50 Jahre. Deshalb mussten sich Bauherren und Planer in die Situation versetzen, wie die Anforderungen an diese Gebäude in den Jahren 2030 bis 2050 sein werden.
Was bedeutet „größere Renovierungen“?
In Österreich müssen bei einer umfassenden Sanierung bestimmte Mindestverbesserungen der Energiekennwerte erreicht werden. Empfohlen wird ein Gesamtkonzept, im Energieausweis sollten entsprechend abgestimmte Vorschläge enthalten sein. Meist erhält man mit einer umfassenden Sanierung mehr Fördergelder als für Einzelmaßnahmen.
Laut Art. 15a B-VG gilt die folgende Definition für eine umfassende Sanierung (größere Renovierung):
„zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Gebäudes, soweit zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden: Fensterflächen, Dach oder oberste Geschoßdecke, Fassadenfläche, Kellerdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem.“
Laut der OIB-Richtlinie 6 (2011) ist es eine „größere Renovierung“, wenn mehr als 25 % der Hüllfläche davon betroffen sind und die Kosten 25 % des Gebäudewertes überschreiten.
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