Energiebilanz nach OIB und PHPP
Die Berechnung nach PHPP ist hinsichtlich des späteren Verbrauchs sehr zuverlässig. Der Heizwärmebedarf beträgt nach PHPP für den Bereich der Bestandswohnungen 26 kWh/m²a und im Bereich des Dachgeschoßes für die Passivhaus-Wohnungen 15 kWh/m²a. Diese Zahlen entsprechen sehr exakt den später gemessenen Werten (siehe Evaluierung des Heizenergieverbrauchs in „Zusammenfassung und Evaluierung“).
Berechnung nach PHPP (Bezugsfläche AEB/Wohnfläche) | |||
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Bereich Bestand EG – 2. OG (1.298 m²) | Bereich Passivhaus, 6 WE, DG (410 m²) | ||
Heizwärmebedarf saniert | 26 kWh/m²a | Heizwärmebedarf | 15 kWh/m²a |
Daten der energetischen Berechnung „Kollwitzstraße“ 1–17 für die erfolgte Sanierung, Berechnung nach PHPP
Die Bilanzierung der Verluste und Gewinne sieht nach der OIB-Richtlinie 6 wie folgt aus:
Berechnung nach OIB-Richtlinie 6 (Bezugsfläche AB) | |||
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Gesamtes Gebäude | |||
Brutto-Grundfläche vor der Sanierung | 1.301 m² | Brutto-Grundfläche nach der Sanierung | 1.790 m² |
Spezifischer Heizwärmebedarf vor der Sanierung | 182,6 kWh/m²a | Spezifischer Heizwärmebedarf nach der Sanierung | 12,5 kWh/m²a |
Daten der energetischen Berechnung „Kollwitzstraße“ 1–17 für den Bestand und die erfolgte Sanierung, Berechnung nach OIB-Richtlinie 6
Für die „Kollwitzstraße“ ergab die Berechnung nach OIB-Richtlinie 6 einen Heizwärmebedarf von 12,5 kWh/m²a.
Beim Vergleich der Ergebnisse ist vor allem die eingangs erwähnte Unterscheidung der Energiebezugsflächen bei den Berechnungen zu bedenken.
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