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Energiebilanz nach OIB und PHPP

Die Berechnung nach PHPP ist hinsichtlich des späteren Verbrauchs sehr zuverlässig. Der Heizwärmebedarf beträgt nach PHPP für den Bereich der Bestandswohnungen 26 kWh/m²a und im Bereich des Dachgeschoßes für die Passivhaus-Wohnungen 15 kWh/m²a. Diese Zahlen entsprechen sehr exakt den später gemessenen Werten (siehe Evaluierung des Heizenergieverbrauchs in „Zusammenfassung und Evaluierung“).

Berechnung nach PHPP (Bezugsfläche AEB/Wohnfläche)

Bereich Bestand EG – 2. OG (1.298 m²)

Bereich Passivhaus, 6 WE, DG (410 m²)

Heizwärmebedarf saniert

26 kWh/m²a

Heizwärmebedarf

15 kWh/m²a

    

Daten der energetischen Berechnung „Kollwitzstraße“ 1–17 für die erfolgte Sanierung, Berechnung nach PHPP

Die Bilanzierung der Verluste und Gewinne sieht nach der OIB-Richtlinie 6 wie folgt aus:

Berechnung nach OIB-Richtlinie 6 (Bezugsfläche AB)

Gesamtes Gebäude

Brutto-Grundfläche vor der Sanierung

1.301 m²

Brutto-Grundfläche nach der Sanierung

1.790 m²

Spezifischer Heizwärmebedarf vor der Sanierung

182,6 kWh/m²a

Spezifischer Heizwärmebedarf nach der Sanierung

12,5 kWh/m²a

Daten der energetischen Berechnung „Kollwitzstraße“ 1–17 für den Bestand und die erfolgte Sanierung, Berechnung nach OIB-Richtlinie 6

Für die „Kollwitzstraße“ ergab die Berechnung nach OIB-Richtlinie 6 einen Heizwärmebedarf von 12,5 kWh/m²a.

Beim Vergleich der Ergebnisse ist vor allem die eingangs erwähnte Unterscheidung der Energiebezugsflächen bei den Berechnungen zu bedenken.

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