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Lüftungszentralen

Die zentralen Lüftungsgeräte wurden pro Treppenaufgang im Keller des Gebäudes installiert. Das Lüftungsgerät wurde für ein Luftvolumen von 500 bis 800 m³ pro Stunde für jeweils acht Wohnungen dimensioniert. Die Wärmerückgewinnung des Gerätes ermöglicht einen Wärmebereitstellungsgrad von über 85 %. Dadurch reduzieren sich die Wärmeverluste infolge von Lüftung auf etwa 5 kWh/m²a.

Wie hoch muss der „Luftwechsel“ sein?

In Deutschland muss ein 7-facher Luftwechsel sichergestellt werden (vgl. dazu ÖNORM B8110-6, siehe oben). Das entspricht bei Fensterlüftung einem Wärmeverlust von etwa 50 kWh/m²a. Es muss allerdings beachtet werden, dass die meisten MieterInnen weniger lüften und nur einen – hygienisch unzureichenden – Luftwechsel von etwa 0,3 1/h durchführen.

Der Frostschutz für den Wärmetauscher des Lüftungsgerätes wird durch ein Vorheizregister sichergestellt, das in der Außenluftzuführung vor dem Gerät montiert ist. Die Beheizung dieses Registers erfolgt über die Heizanlage des Gebäudes und wird nur zugeschaltet, wenn eine kritische Temperatur unter –4 °C in der Außenluftzuführung erreicht wird. Der Energiebedarf für dieses Vorheizregister beträgt circa 30 kWh im Jahr pro Wohneinheit.

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