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Bilanzierung und Bewertungen von PEQs

6.2 Nachweisinstrumente

Österreich

Für die Berechnung der Energiebilanzen von Plus-Energie-Quartieren existieren in Österreich zurzeit keine rechtlichen Grundlagen. Die Basis für die energetische Bewertung der einzelnen Gebäude (im Quartier) ist die OIB-Richtlinie 6-2019 (Energieeinsparung und Wärmeschutz). Die in dieser Richtlinie formulierten Anforderungen spiegeln laut (Schöfmann, P. & al.,2020) eine grundsätzliche Problematik der Definition von Grenzwerten auf Gebäudeebene wider, weil die einzuhaltenden Energiekennzahlen keine Rückschlüsse darüber zulassen, ob damit die nationalen und internationalen Klimaziele für den Gebäudebestand erreicht werden können.

Für die Ökobilanzierung bilden folgende Normen (in geltender Fassung) die methodischen Grundlagen (Mair am Tinkhof, O. & al., 2017:39):

  • ÖNORM EN ISO 14040 Umweltmanagement – Ökobilanz – Grundsätze und Rahmenbedingungen
  • ÖNORM EN ISO 14044 Umweltmanagement – Ökobilanz – Anforderungen und Anleitungen
  • ÖNORM EN 15804 Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltdeklarationen für Produkte – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte
  • ÖNORM EN 15978 Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bestimmung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden – Berechnungsmethode
  • ÖNORM EN 16485 Rund- und Schnittholz – Umweltproduktdeklarationen – Produktkategorieregeln für Holz und Holzwerkstoffe im Bauwesen
  • CEN/TR 16970 Nachhaltiges Bauen — Leitfaden für die Anwendung von EN 15804

Deutschland

Bilanziert wird auf Gebäudeebene auf Basis von DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäude). Zusätzlich stehen DIN V 4108-6 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden und DIN V 4701-10 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen zur Verfügung.

Für die Bilanzierung auf Quartiersebene sei hier beispielhaft districtPH erwähnt, das im Rahmen des EU-Projekts Sinfonia entwickelt wurde.

Öko-Bilanzierung können nach BNB (BNB 2020), NaWoh (NaWoh 2020) oder DGNB, basierend auf den Daten der Ökobaudat, nach dem eLCA-Verfahren (eLCA 2020 – Quelle: BBSR, eLCA) durchgeführt werden.

Schweiz

„Die Anforderungen an ein Plusenergie-Quartier beruhen auf Berechnungen nach den Normen des SIA und den aktuellen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Die Berechnung der einzelnen Gebäude erfolgt wie üblich auf der Basis der SIA Norm 380/1, wobei der nutzungsspezifische Strombedarf nach Minergie addiert wird. Es wird empfohlen, die bestehenden Hilfsmittel von Minergie oder GEAK zu verwenden.

Damit lassen sich einzelne Gebäude optimieren, aber noch nicht ganze Quartiere. Für PEQ-Berechnungen steht ein eigenes Nachweisinstrument zur Verfügung. Es berechnet die jährliche Gesamtenergiebilanz des Quartiers unter Verwendung der nationalen Gewichtungsfaktoren und Anlagewirkungsgrade analog zu Minergie. Bei der gewichteten Gesamtenergiebilanz wird im Quartier produzierte erneuerbare Energie angerechnet (z.B. solare Energiegewinne, Strom aus Wasser- und Windenergie und Energie aus Biomasse) sowie der Bedarf der einzelnen Gebäude und des Quartiers (z.B. Quartierbeleuchtung und Einstellhallenlüftung) abgezogen.“

Hinweis

Den Download für das Schweizer Nachweistool finden Sie hier.