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Grundlagen für das Plus-Energie-Gebäude

Objektbeschreibung

Das Beispielgebäude wurde in einem Wohngebiet gebaut, in dem ein Teil der Grundstücke für hocheffiziente Gebäude reserviert war, das heißt, im Bebauungsplan war verpflichtend ein Teil für Passivhäuser vorgeschrieben.

Das Bebauungsplankonzept sah vor allem Einfamilienhausbebauung vor. Es erfolgte eine Optimierung der Gebäudeausrichtung aus energetischer Sicht, sodass durchweg eine sehr günstige Süd- bis Südsüdwestausrichtung für die Gebäude ermöglicht wurde.

In diesem neuen Wohngebiet wurde ein zweigeschoßiges Einfamilienhaus mit 138 m² beheizter Wohnfläche als Plus-Energie-Haus errichtet.

Was waren die Bauherrenwünsche?

Der Bauherr wünschte sich ein Gebäude mit hohem Nutzungskomfort und einem zukunftsfähigen Energiestandard, das in der Bilanz mehr Energie bereitstellt, als im Gebäude verbraucht wird.

Als Grundlage dafür sollte der Passivhaus-Standard dienen, gekennzeichnet durch optimierte Gebäudegeometrie und Ausrichtung, Konstruktionen für die Gebäudehülle mit hervorragendem Wärmeschutz in Verbindung mit hochwertigen Fenstern. Das Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung war obligatorisch, und die Gebäudetechnik sollte nicht nur für die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs (HWB) dienen, sondern ein Konzept umfassen, das die Plus-Energie-Bilanz ermöglicht.

Ziele des Plus-Energie-Konzepts

Zum Zeitpunkt der Planung war – und dies ist auch heute noch der Fall – keine offizielle Definition von Plus-Energie-Konzepten gegeben. Der Ansatz der Planung war sehr pragmatisch:

Auf der Bedarfsseite sollte für die Bereiche Heizen, Warmwasser, Hilfs- und Haushaltsstrom der Energiebedarf minimiert werden. Das Heizsystem sollte einfach und primärenergetisch günstig sein. Auf der Versorgungsseite wurde eine Maximierung des Energieertrags aus erneuerbaren Energien angestrebt. Die erneuerbaren Erträge sollten deutlich höher liegen als der Bedarf für Wärme, Strom und Elektromobilität.

Die Planung eines zukunftsfähigen Gebäudes

Der Anspruch, ein Gebäude zu planen, das für viele Jahre gut nutzbar bleibt, erfordert Weitsicht bei der Festlegung des Konzepts, der Standards und Konstruktionen. Das Grundrisskonzept sollte unterschiedliche Nutzungen zulassen, sodass verschiedenen Anforderungen und Bewohnerstrukturen entsprochen werden kann.

Die Rohbaukonstruktion muss so ausgelegt sein, dass eine hohe Dauerhaftigkeit ohne erneute Maßnahmen gegeben ist, gegebenenfalls verbunden mit der Möglichkeit, ohne Änderung der Tragstrukturen mit einfachen Maßnahmen Veränderungen im Gebäude zu ermöglichen, z. B. die Einrichtung einer barrierefreien Nasseinheit.

Die energetisch relevanten Bauteile der Gebäudehülle sind so auszulegen, dass sie auf die Dauer einer angenommenen Nutzungszeit von 80 bis 100 Jahren einen vertretbaren Standard aufweisen.

Gebäudetechnik muss in der Regel nach 15 bis 25 Jahren erneuert werden und sollte deshalb so einfach wie möglich ausgeführt werden, um mit niedrigem Aufwand Verschleißkomponenten zu erneuern oder das gesamte System auszutauschen.

Schließlich stellt die ökologische Bewertung der Materialien, unter anderem die enthaltene Graue Energie, ein wesentliches Kriterium der Planung dar, verbunden mit der jeweiligen Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitsbewertung.

Eine weitere Anforderung hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit bringt die Änderung der EU-Gebäuderichtlinie (2018), denn sie sieht einen Smart Readiness Indicator (SRI) („Intelligenzfähigkeitsindikator“) vor, der zeigen soll, wie gut ein Gebäude auf ein weitgehend dekarbonisiertes, erneuerbares Energiesystem vorbereitet ist (siehe dazu Knotzer, A.; Fechner, J.; Zelger, T.; Berger, A., 2020: 11). 

Wie sieht der künftige energetische Neubaustandard aus?

Niedrigstenergiehäuser werden in der EU-Gebäuderichtlinie als Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz definiert. Der fast bei null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen –einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden (siehe Richtlinie 2010/31/EU, 2010)

Die EU-Gebäuderichtlinie gab die Zielrichtung vor, für die konkrete Umsetzung mussten jedoch die einzelnen Mitgliedstaaten geeignete Regelungen treffen.

In Österreich gelten für Wohngebäude lt. OIB‑Richtlinie 6, im Neubau folgende Anforderungen an Energiekennzahlen:

HWBRef,RK,zul in (kWh/m²a) ab Inkrafttreten12 x (1 + 3,0/ lc)
  ab 01.01.202110 x (1 + 3,0/ lc)
EEBRK,zul in (kWh/m²a)ab InkrafttretenEEBWG,RK,zul

Weiters gelten folgende Werte für Wohngebäude im Neubau, wenn der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor geführt wird:

HWBRef,RK,zul in (kWh/m²a) ab Inkrafttreten16 x (1 + 3,0/ lc)
  ab Inkrafttreten0,80
  ab 01.01.20210,75

(Quelle: Österreichisches Institut für Bautechnik)

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