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Globale und europäische Klimaziele

1.5 Europäische Union – Green Deal

Im Dezember 2019 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz, den sogenannten Green Deal, vorgestellt. Wichtigste Zielsetzungen sind:

  • bis 2030 soll der CO2-Ausstoß um mindestens 55% (gegenüber 1990) verringert werden
  • bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden

Der Green Deal zeigt auf, welche Investitionen erforderlich sind und wie diese finanziert werden können, und erläutert, wie ein gerechter und inklusiver Übergang gelingen kann.

Er macht klar, dass mit der Abkehr von fossilen Energieträgern (Erdöl, Kohle, und Gas), der Umbau von Energiesystemen und des Verkehrssektor notwendig wird, verbunden mit erheblichen Infrastruktur-Investitionen, zugleich aber auch eine Änderung in der privaten Energienutzung sowie in der Wirtschaft und der Landwirtschaft stattfinden wird müssen. So sollen der Artenschutz gestärkt werden, weniger Düngemittel und Pestizide in der Landwirtschaft verwendet werden sowie Schutzgebiete ausgeweitet werden.

Maßnahmen sind:

  • Investitionen in neue, umweltfreundliche Technologien
  • Einführung umweltfreundlicherer, kostengünstigerer und gesünderer Formen des privaten und öffentlichen Verkehrs
  • Dekarbonisierung des Energiesektors
  • Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden
  • Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Verbesserung weltweiter Umweltnormen

Viele der diskutierten Maßnahmen sind sehr gut geeignet, zur Konjunkturbelebung nach der Corona-Krise beizutragen.

Auch das Thema der CO2-neutralen Stadt ist im Green Deal ein wichtiges Thema und soll als spezielle Mission („100 CO2-neutrale Städte“) mit Forschungsprogrammen und Investitionsmaßnahmen vorangetrieben werden.

Zeitpläne und Details der Maßnahmen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de