Skip to main navigationSkip to main contentSkip to page footer
Bildung in Technik und Naturwissenschaften

2.2.2 Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

Nach den im Mai 2018 angenommenen vier Richtlinien ([EU] 2018/849, [EU] 2018/850, [EU] 2018/851 und [EU] 2018/852) (siehe Timeline), folgte 2020 der „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft" der Europäischen Kommission mit

  • Maßnahmen zur Stärkung der Position der Verbraucher und Verbraucherinnen
  • Maßnahmen zur Produktgestaltung
  • Maßnahmen für nachhaltigere Produktionsprozesse

Erreicht werden soll ein Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik:

Design nachhaltiger Produkte

Geprüft wird die Möglichkeit einer Umsetzung, sei es in Form von ergänzenden Legislativvorschlägen oder Nachhaltigkeitsgrundsätzen, um geeignete Wege zur Regulierung folgender Aspekte (Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft, 2020: 8) festzulegen:

  • Verbesserung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten;
  • Verbraucherrechte: Schaffung eines neuen „Rechts auf Reparatur sowie Rechte in Bezug auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder den Zugang zu Reparaturen und – im Falle von IKT und Elektronik – zu Nachrüstungen.“
  • Erhöhung des Rezyklatanteils in Produkten bei gleichzeitiger Gewährleistung von deren Leistung und Sicherheit;
  • Ermöglichung der Wiederaufarbeitung und eines hochwertigen Recyclings;
  • Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des ökologischen Fußabdrucks;
  • Beschränkung des einmaligen Gebrauchs und Maßnahmen gegen vorzeitige Obsoleszenz;
  • Einführung eines Verbots der Vernichtung unverkaufter, nicht verderblicher Waren;
  • Schaffung von Anreizen für das Modell „Produkt als Dienstleistung“ oder andere Modelle, bei denen der Hersteller Eigentümer des Produkts bleibt oder die Verantwortung für dessen Leistung während des gesamten Lebenszyklus übernimmt;
  • Mobilisierung des Potenzials der Digitalisierung von Produktinformationen, mit Lösungen wie digitale Produktpässe, Markierungen und Wasserzeichen;
  • wie digitale Produktpässe, Markierungen und Wasserzeichen.

Der Schwerpunkt liegt auf Produktgruppen wie Elektronik, IKT, Textilien, aber auch Möbel und Zwischenprodukte mit hohen Umweltauswirkungen wie Stahl, Zement und Chemikalien sind inbegriffen.

Darüber hinaus wird die Kommission vorschlagen, dass Unternehmen in Zukunft ihre Umweltaussagen anhand von Methoden zur Messung des Umweltfußabdrucks belegen müssen, d.h. dass Green Washing erschwert wird.

Ein weiteres Element betrifft den öffentlichen Sektor: Da die Kaufkraft der Behörden 14% des BIP der EU ausmacht, wird die Kommission verbindliche Mindestkriterien und Zielvorgaben für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung (GPP) vorschlagen. (siehe Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft, 2020)

Weniger Abfall, mehr Wert

Abfall ist bzw. kann eine Fundgrube für Sekundärrohstoffe sein. Ein Problem besteht darin, dass Verfahren, um Sekundärrohstoffe aus Produktions- und Abfallströmen für eine Wiederverwendung zurückzugewinnen, vielfach (noch) aufwändig, ressourcen- sowie kostenintensiv sind. Eine Reihe der vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Einführung von Anforderungen an den Rezyklatanteil in Produkten, sollen eine Ausweitung des Recyclingsektors in der EU gewährleisten.

In den letzten zehn Jahren wurden Millionen Tonnen Abfälle aus Europa in Nicht-EU-Länder ausgeführt, wobei häufig nicht ausreichend auf eine ordnungsgemäße Abfallbehandlung geachtet wurde wie das folgende Bild zeigt. Es handelt sich um eine Deponie in Ghana (Westafrika), in der Kupfer wiedergewonnen wird, indem die (importierten) Kabel verbrannt werden.

Europa hat sein Abfallproblem ausgelagert. Lange Zeit war China das Müllimportland schlechthin, bis die chinesische Regierung 2017 der WTO (Welthandelsorganisation) mitteilte, dass es Restriktionen beschließen werde. Abfallexporte führen sowohl zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit in den Importländern als auch zum Verlust von Ressourcen und wirtschaftlichen Chancen für die Recyclingindustrie in der EU.

In Zukunft sollen Ausfuhren von Abfällen strenger kontrolliert und illegale Exporte bekämpft werden. Die Fortschritte sollen anhand von zehn Parametern überwacht werden, darunter eine EU-Selbstversorgung mit Rohstoffen (Anteil von Materialien, die in der EU verwendet und hergestellt werden), grüne öffentliche Auftragsvergaben (Anteil großer öffentlicher Aufträge in der EU mit Umweltauflagen), das Abfallaufkommen (Pro-Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfällen), Lebensmittelverschwendung (Menge erzeugter Lebensmittelabfälle), Recyclingraten etc.

Sie dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen, solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.

Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Nicht kommerziell — Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Hinweise zur Namensnennung/Zitierweise:
Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
Bilder: „Name der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers/ Name des Fotografen www.e-genius.at“

Haftungsausschluss:
Sämtliche Inhalte auf der Plattform e-genius wurden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit der Inhalte übernommen werden. Der Herausgeber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Nachteile, die allenfalls aus der Nutzung oder Verwertung der Inhalte entstehen. Die Zurverfügungstellung der Inhalte auf e-genius ersetzt keine fachkundige Beratung, die Abrufbarkeit der Inhalte ist kein Anbot zur Begründung eines Beratungsverhältnisses.

e-genius enthält Links zu Webseiten Dritter. Das Setzen von Links ist ein Verweis auf Darstellungen und (auch andere) Meinungen, bedeutet aber nicht, dass den dortigen Inhalten zugestimmt wird. Der Herausgeber von e-genius übernimmt keinerlei Haftung für Webseiten, auf die durch einen Link verwiesen wird. Das gilt sowohl für deren Verfügbarkeit als auch für die dort abrufbaren Inhalte. Nach Kenntnisstand der BetreiberInnen enthalten die verlinkten Seiten keine rechtswidrigen Inhalte, sollten solche bekannt werden, wird in Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen der elektronische Verweis umgehend entfernt.