2.2 Europäische Union

Die Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Eckpfeiler des 2019 vorgestellten Green Deals. In dem im März 2020 erneuerten Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Handlungsfelder in Verbindung mit einem ambitionierten Zeitplan und quantifizierten Zielvorgaben (Europäische Kommission 2020b) definiert: So soll bis 2030 das Restabfallaufkommen in Europa halbiert und die Zirkularitätsrate verdoppelt werden (siehe Wilts, H., 2021: 11).
Mit dem Aktionsplan sind auch Maßnahmen angekündigt, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken; im Zentrum sollen Produktdesigns stehen, die Kreislaufwirtschaftsprozesse fördern und auch sicherstellen, dass die genutzten Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben (siehe Amanatidis, G., 2022).
Die einzelnen EU-Mitgliedsländer haben jedoch keine einheitliche Ausgangssituation. So weisen sie beispielsweise sehr unterschiedliche Zirkularitätsraten auf. Die Unterschiede beruhen jedoch nicht nur auf den tatsächlichen Recyclingmengen der einzelnen Länder, sondern auch auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden sowie unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten.
Aus Sicht der Kommission ist der Aktionsplan ein zentraler Beitrag zum Klimaschutz, im Kern aber auch eine industriepolitische Agenda, die die mittel- und langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherstellen soll (siehe Wilts, H., 2021: 11).
Green Deal
Details zum Green Deal können Sie in „Kapitel 1.5, Europäische Union – Green Deal“ im Kurs „Plus-Energie-Quartiere“ nachlesen.
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