Zum Hauptinhalt springen

Bilanzgrenzen der Energieerzeugung

Der Begriff Nullenergiegebäude bezieht sich meist auf das einzelne Gebäude mit Netzanschluss und lokaler Energieerzeugung. Die lokale Energieerzeugung erfolgt an dem betrachteten Gebäude oder den zum Gebäude gehörigen Zubauten auf dem Grundstück (z.B. auf dem Garagendach). Diese gebäudebezogene Bilanzgrenze stößt jedoch sehr schnell an Grenzen, da Gebäude in vielen Fällen nicht die Möglichkeit haben, vor Ort genügend erneuerbare Energie zu gewinnen. Aus diesem Grund sind auch andere Bilanzgrenzen denkbar (siehe Abbildung).

Eine Möglichkeit, die Bilanzgrenze zu erweitern, ist der Kauf von Anteilen an einer Gemeinschaftsanlage mit verschiedenen Teilhaber_innen, z.B. einer Photovoltaikanlage auf einem Parkhaus oder einer Windkraftanlage. Die anteilsmäßig erzeugte extern produzierte Energie kann in die Bilanz eingerechnet werden. Die Nullenergiebilanz würde in diesem Fall nicht mehr direkt am Gebäude, sondern durch Anteile an standortfernen Anlagen erreicht. Mit dieser Variante wird die strenge Definition der lokalen Energieerzeugung am Gebäude zwar erweitert, nichtsdestotrotz braucht es aber wieder ein (Strom-)Netz, um die extern produzierte Energie zum Gebäude zu bringen.

Eine weitere Möglichkeit ist der Zukauf von Energie aus externer Produktion, z.B. von Ökostrom. Ob ein Nullenergiegebäude rein durch Zukauf von „grüner“ Energie entstehen sollte, ist aus volkswirtschaftlicher Sicht fragwürdig, ist doch die Netzinfrastruktur für die volle Leistung zu errichten und in der Folge auch die Wartung zu finanzieren.

Aus Versorgersicht ist es jedenfalls sinnvoll, das System so groß wie möglich zu wählen. Da der Ertrag erneuerbarer Energien zu bedeutsamen Teilen von der Solarstrahlung und dem Windaufkommen abhängig ist, können mittels eines überregionalen Ausgleichs Schwankungen gemindert und mithin Speicher- und Spitzenkraftwerksleistung eingespart werden. Dabei wird das Lastmanagement zur kontinuierlichen Sicherstellung der Energieversorgung mit zunehmendem Anteil erneuerbarer Energien anspruchsvoller.

Sie dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen, solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.
Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Nicht kommerziell — Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Hinweise zur Namensnennung/Zitierweise:
Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
Bilder: „Name der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers/ Name des Fotografen www.e-genius.at“