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Aspekte der Wirtschaftlichkeit

Sanierungen beschränken sich vielfach auf einzelne Wärmeschutzmaßnahmen wie Fenstertausch oder -reparatur, (zusätzliche) Wärmedämmung der Außenwände und/oder Dämmung der Obersten Geschoßdecke oder auch auf eine Erneuerung des Heizsystems.

Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten, eine energetische Sanierung anzugehen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall eine umfassende Energieberatung, in der die Sanierungsschritte für das Gesamtkonzept festgelegt werden:

  • Niederschwellige Maßnahmen: Diese sind dann sinnvoll, wenn das Gebäude in seinen wesentlichen Teilen noch in einem guten Zustand ist. Durchgreifende Sanierungsschritte sind folglich erst in 10 bis 20 Jahren erforderlich. In diesem Fall können niederschwellige Maßnahmen ausgeführt werden wie:
    1. Dämmung der Obersten Geschoßdecke,
    2. Dämmung von Teilen der Kellerdecke,
    3. Abdichtung von Fenstern und vergleichbare Maßnahmen
    4. Die Gebäudetechnik kann z. B. mittels Dämmung der Leitungenund eines hydraulischen Abgleichs optimiert werden. In bestimmten Fällen ist es auch sinnvoll, die Heizanlage zu überholen oder zu erneuern.
  • Bauteilsanierung: Diese wird ausgeführt, wenn nur einzelne Bauteile des Gebäudes erneuert werden müssen. In diesem Fall ist es besonders wichtig, ein Gesamtkonzept zu erstellen, damit spätere Bauabschnitte sinnvoll an die aktuellen Maßnahmen angepasst werden können und keine gesonderten Kosten durch Schnittstellenprobleme entstehen. So kann im
    1. ersten Schritt das Dach und die Kellerdecke erneuert und gedämmt werden,
    2. im zweiten Schritt kommen Fassade und Fenster an die Reihe (diese Bauteile möglichst nicht getrennt ausführen) und in einem
    3. dritten Bauabschnitt die Gebäudetechnik.
  • Gesamtkonzept: Grundsätzlich sollte angestrebt werden, ein umfassendes Gesamtkonzept im Zuge der Sanierung durchzuführen, da dies die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Im Vergleich zu Einzelmaßnahmen ist eine umfassende Sanierung vor allem langfristig betrachtet ökonomischer, weil Kosten für Anschlussprobleme und mehrfache Baustelleneinrichtung eingespart werden. Außerdem haben die BauherrInnen nach dieser Maßnahme für die nächsten Jahrzehnte Ruhe und müssen nicht nach wenigen Jahren den nächsten Bauabschnitt durchführen.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit gilt für alle Herangehensweisen das Gleiche: Jedes Bauteil, das saniert wird, muss mit hochwertigen Standards ausgeführt werden, die auf Dauer ihrer Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren energetisch aktuell bleiben. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nicht bereits nach 15 bis 20 Jahren (wie der Durchschnitt zeigt) erneut saniert werden muss!

Zahlreiche praktisch tätige PlanerInnen und ArchitektInnen sind der Ansicht, dass eine „halbherzige“ Sanierung die teuerste und unökonomischste Lösung ist, weil „der größte Teil der Kosten ‚Ohnehin-Kosten‘ sind. Wenn man schon saniert, dann sollte nicht an Qualität gespart werden“ (Feist, W.:2010).

Vertiefung zur Planung einer hocheffizienten Sanierung

Steht die Sanierung eines Gebäudes zur Diskussion, sollte zunächst eine Gebäudezustandsanalyse in Verbindung mit einem Energiekonzept durchgeführt werden.

Es ist eine anspruchsvolle planerische Aufgabe, ein wirtschaftliches Sanierungskonzept für ein Gebäude zu erstellen. Einen zentralen Aspekt stellen dabei die energetischen Standards, der technische Zustand und die Restnutzungszeiten der einzelnen Bauteile dar. Eine Sanierung ist dann wirtschaftlich, wenn möglichst alle Bauteile das Ende ihres Nutzungszeitraums erreicht haben und ohnehin instand gesetzt werden müssen. Manchmal ist es sinnvoller, noch ein paar Jahre zu warten und dann ein sinnvolles Gesamtkonzept für das Gebäude durchzuführen.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, ein Gebäude nach 30 bis 40 Jahren grundlegend zu sanieren. Vorgezogene Einzelmaßnahmen sollten so durchgeführt werden, dass sie ein Gesamtkonzept nicht erschweren oder zu Doppelinvestitionen führen.

Nebenbei muss bei diesen Überlegungen die Nutzungssituation bzw. bei Wohnbauten die Lebenssituation der NutzerInnen einbezogen werden. Gebäudeplanung ist bei Einfamilienhäusern auch immer Lebensplanung.

In vielen Fällen kommt der Wunsch nach Erhöhung des Komforts, des Wohlfühlens oder der Wunsch nach mehr nutzbarem Raum hinzu. In diesen Fällen werden fast immer größere Umbauarbeiten unausweichlich. Diese Überlegungen müssen jeweils in Verbindung mit den energetischen Aspekten bedacht werden.

In Abhängigkeit von der Größe des Projekts und der Vielfalt der Aufgaben ist die Festlegung der beteiligten PlanerInnen zu treffen. Während bei einfachen Maßnahmen an einem Einfamilienhaus oftmals der Architekt/die Architektin die meisten Belange planen kann, wird bei komplexeren Bauvorhaben ein interdisziplinäres Team zusammengestellt, um alle Planungsanforderungen erfüllen zu können. Diese integrale Planung sollte bereits zu Beginn des Projektes bei der Vorplanung beginnen.

Faustregel

Ein gutes Sanierungsergebnis kann nur erzielt werden, wenn PlanerInnen mit Erfahrung die Aufgabe durchführen. Bei größeren Aufgaben sollte ein Planungsteam im Sinne der integralen Planung gebildet werden.

Gebäudetechnik

Die Sanierung der Gebäudetechnik umfasst

  • Heizung,
  • Sanitär- (Warmwasserbereitung) und
  • Elektroinstallation (Stromsparmaßnahmen) sowie eine
  • kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.

Sie sollte nur dann vorgezogen werden, wenn die Gebäudehülle noch 15 bis 20 Jahre hält.

Ansonsten gilt immer: Erst die Hülle, dann die Technik.

 

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