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1.3 Umsetzung des Europäischen Klimagesetzes

Für die EU und ihre Mitgliedstaaten bedeuten die Prognosen, dass das mit dem Europäischen Klimagesetz gesetzte verbindliche Ziel bis 2050 klimaneutral zu sein, erreicht werden muss (Österreich will dies bereits bis 2040 erreichen). Dies setzt jedoch voraus, dass die derzeitigen Anstrengungen ab sofort und in den nächsten Jahren (und nicht Jahrzehnten) erheblich gesteigert werden müssen, denn bislang liegen die meisten Mitgliedstaaten hinter den gesetzten Zielen.

Mit dem Klimagesetz wurde auch beschlossen die Emissionen bis 2030 um mindestens 55% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Derzeit befasst sie sich im Rahmen des sogenannten Pakets „Fit für 55“ mit der Überarbeitung ihrer klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften. Ziel ist die Anpassung der geltenden Regeln an die Ziele für 2030 und 2050 (siehe European Union, 2022).

Angestrebt wird unter anderem:

Bis 2030 sollen die Netto-Treibhausgasemissionenum 55% (statt um 40%) im Vergleich zu 1990 gesenkt werden.

Mit dem Vorschlag wird das auf EU-Ebene gesetzte Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen von 29% auf 40% gegenüber 2005 angehoben. Die nationalen Zielvorgaben müssen dann entsprechend aktualisiert werden.

Es wird vorgeschlagen, auch die Emissionen aus dem Seeverkehr einzubeziehen, sowie die kostenlosen Zertifikate, die der Luftverkehr erhält, schrittweise einzustellen. Darüber hinaus soll ein eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr geschaffen werden.

Vorgeschlagen wird ein Anteil am Gesamtenergiemix von mindestens 40% bis 2030. Derzeit gilt ein Anteil von mindestens 32%.

Senkung des Energieverbrauchs Die Senkung des Energieverbrauchs ist von entscheidender Bedeutung, denn die Energiewende kann nur dann gelingen, wenn der Umstieg auf Erneuerbare mit einer Reduktion des Energieverbrauchs einhergeht, zum einen um die Emissionen zu senken, zum anderen aber auch, weil aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen eine ausreichende Versorgung mit fossilem Gas nicht mehr selbstverständlich ist und somit ein deutlich schnellerer Umstieg auf Erneuerbare notwendig ist.

Die aktuelle Energieeffizienzrichtlinie soll dahingehend überarbeitet werden, das aktuelle Energieeffizienzziel von 32,5% auf 36% für den Endenergieverbrauch und auf 39% für den Primärenergieverbrauch anzuheben.

Gesteigert werden soll mit einem neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr die Energieeffizienz von Gebäuden, die Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden, die Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Zugang zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität und den entsprechenden Verkehrsmitteln. Um die sozialen und verteilungspolitischen Auswirkungen aufzufangen, wird die Einrichtung einesKlima-Sozialfonds vorgeschlagen, dabei sollen auf der Grundlage von Klima- und Sozialplänen der Mitgliedstaaten Unterstützungsmaßnahmen und Investitionen zugunsten von benachteiligten Haushalten, Kleinstunternehmen oder Verkehrsteilnehmern bereitgestellt werden.

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