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Tiefe Geothermie

Von tiefer Geothermie wird in der Regel erst ab einer Tiefe von 1km gesprochen bzw. wenn die Temperatur größer als 60°C ist. Tiefengeothermische Anlagen nutzen die Wärme aus einer Tiefe von etwa 1,5 bis 5 km. Eine Zwischenstellung nimmt die so genannte mitteltiefe Geothermie ein, die Temperaturen zwischen 30 und 60°C nutzt (siehe BMK, 2022).

Differenziert werden kann in:

  • Hydrothermale Systeme (mit hoher oder niedriger Enthalpie)
    Bei hydrothermischen Systemen wird heißes Wasser aus tiefliegenden, wasserführenden Schichten an die Oberfläche transportiert; diese Wärme kann zur Wärmeversorgung beitragen zum Beispiel indem sie in Fernwärmesysteme eingespeist wird und damit einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme leistet oder sie wird zur Erzeugung von Strom genutzt. (siehe auch BMK, 2022: 8)
     
  • Petrothermale Systeme
    Petrothermale Systeme nützen jene Wärme, die in Gesteinsschichten (dicht gelagerte Sedimentgesteine oder Kristallingestein) gespeichert ist. Dazu muss das Gestein aufgebrochen und Wasser eingeleitet werden. (siehe auch BMK, 2022: 8; siehe auch Stober, I.; Fritzer, Th.; Obst, K.: 2011).

Im folgenden Video werden die Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen anschaulich dargestellt:

Die Planung von Bohrungen in bis zu 5 km Tiefe bzw. die Nutzung der Erdwärme aus dieser Tiefe erfordern eine umfassende Planung mit zahlreichen spezifischen Analysen. Gründe dafür sind unter anderem die hohen Kosten für ein Projekt dieser Art sowie auch die damit verbundenen Risiken.

Tiefe Geothermie noch einmal erklärt am Beispiel Bayern und der Schweiz:

Die geowissenschaftliche Bewertung eines Standortes sowie die Aufbereitung aller relevanten Geodaten ist ein grundlegender Teil der Vorbereitungsarbeiten. Dazu werden unter anderem seismische Messungen durchgeführt, durch die Daten zu geologischen Strukturen und den Gesteinsschichten erhoben werden können.

Wie seismische Messungen durchgeführt werden, sehen Sie im folgenden Video:

Mithilfe seismischer Messungen können 3D-Modelle vom Untergrund erstellt werden. Ein Beispiel dafür ist das 3D-Modell des Untergrunds von Wien, erstellt im Projekt Geotiefwien.

Auch für die tiefe Geothermie stellt in Österreich das Wasserrechtsgesetz die rechtliche Grundlage dar (WRG 1959). Falls aber „für die Erschließung über 300 m tiefe Bohrungen (einschließlich der Herstellung von Sonden) erforderlich sind, so muss für die Bohrungen eine bergrechtliche Bewilligung nach dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG) durch die zuständige Montanbehörde (§ 119 Abs 1 MinroG) eingeholt werden. Für Tiefbohrungen ab 1000 m Tiefe auf einer obertägigen Gesamtfläche von mindestens 1,5 ha ist in bestimmten schutzwürdigen Gebieten einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) notwendig. 

Die Entnahme bzw. Nutzung des Grundwassers für geothermische Zwecke bedarf einer Bewilligung der zuständigen Wasserrechtsbehörde gemäß § 10 WRG 1959.“ (Krasznai, R., 2022)

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