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Sicherung der Luftdichtheit

Wenn die Gebäudehülle (bei der Sanierung oder auch beim Neubau) nicht luftdicht ausgeführt ist, wenn sie also an einzelnen Stellen Undichtheiten aufweist, dringt warme, feuchte Luft aus dem Gebäudeinneren durch die Bauteile der Gebäudehülle nach außen. Da sie auf dem Weg abkühlt, kann sie an den Bauteilen kondensieren und zu Schimmelpilzbildung führen.

Zusätzlich entstehen durch die fehlende Luftdichtheit Lüftungswärmeverluste, welche wiederum der Dämmwirkung der Gebäudehülle zuwiderlaufen.

Die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes muss daher dauerhaft luftundurchlässig ausgeführt werden.

Typische Fehlerquellen sind Fenster- und Türanschlüsse, Fugen zwischen Bauteilen, Anschlüsse von Mauerwerk zu Leichtbaukonstruktionen, Gebäudetechnik-Durchdringungen und insbesondere Leerrohre und Unterputzdosen bei der Elektroinstallation. In allen Ausführungsdetails müssen die luftdichtenden Ebenen festgelegt und die luftdichte Verbindung dargestellt werden.

Eine luft- und winddichte Ausführung hat folgende Vorteile:

  • Vermeidung von baukonstruktiven Schäden,
  • Funktion der Wärmedämmung,
  • Luftschallschutz,
  • Funktionsfähigkeit von Lüftungsanlagen,
  • höhere Luftqualität (bedingt durch die erforderliche Belüftungsanlage).

Im folgenden Praxis-Video wird die Abdichtung im Schwellenbereich gezeigt

Blower-Door-Test

Um die Luftdichtheit zu überprüfen, wird ein Luftdichtheitstest nach ÖNORM EN 13829 durchgeführt, der sogenannte „Blower-Door-Test“. Dazu wird mithilfe eines Ventilators in einer dicht eingebauten Blower-Door eine Druckdifferenz erzeugt. Der Luftvolumenstrom für die Unterdruck- wie auch Überdruckmessung wird für die Druckdifferenz von 50 Pascal ermittelt. Der Mittelwert der beiden Werte ist der gemessene n50-Wert.

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