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Berücksichtigte Kennwerte

4.4.2 Nutzenergiebedarf

Unter Nutzenergie versteht man die für eine Energiedienstleistung tatsächlich benötigte Energiemenge. In den Darstellungen in diesem Bericht bedeuten:

  • Heizung: Wärmebedarf für Raumheizung entsprechend des Heizwärmebedarfs, der auf Basis der Gebäudekenndaten gemäß PHPP-Rechenweg ermittelt wurde.
  • Warmwasser: Nutzwärmebedarf Warmwasser, berechnet aus der gezapften Warmwassermenge und der Temperatur im Speicher bzw. nach dem Wärmeerzeuger (hier: 25 l pro Person und Tag bei 60 °C). Dieser Wert enthält keine Speicher- und Verteilverluste.
  • Haushalts- und Hilfsstrom: Hier gilt der Stromverbrauch als Nutzenergie.
  • Mobilität: Als Nutzenergie gilt der im Quartier verbrauchte Ladestrom. Bei der Annahme der durchschnittlich anzusetzenden jährlichen Fahrtstrecke (der für Berlin eher hoch angesetzte Bundesdurchschnitt von 15.000 km/a) wird davon ausgegangen, dass 50 Prozent der Ladung außerhalb des Gebiets erfolgt, auf Langstreckenfahrten oder an der Arbeitsstelle.