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5.3 Energiegutachten

Grundlage für das Erreichen des Plusenergiestandards war ein möglichst niedriger Heizenergiebedarf der Gebäude. Dafür galt es, Effizienzstandards mit guter Wirtschaftlichkeit zu wählen. Für die Grundstücke wurden gemäß der Abbildung folgende Energiestandards vorgegeben:

  1. Passivhaus-Standard nach den Kriterien des Passivhaus Instituts Darmstadt (rot) mit einem maximalen Heizwärmebedarf von 15 kWh/(m²a)
  2. KfW Effizienzhaus 40 Standard, ergänzt um die Anforderung eines Heizwärmebedarfs ≤ 25 kWh/(m²a) berechnet nach Passivhaus Projektierungs Paket [PHPP 2013]. Dieser Standard wurde für die weniger günstigen Lagen im Bebauungsplan gewählt, um die betreffenden Bauherr*innen hinsichtlich der Investitionskosten nicht zu stark zu belasten.

Ergänzend zum Heizwärmebedarf wurden auf Basis von Beispielberechnungen für die Gebäude in dem Gebiet die weiteren Anforderungswerte gemäß der folgenden Tabelle ermittelt. In einer Matrix, die für jedes Gebäude die Geschossflächen, Wohn- und Nutzflächen sowie die charakteristische Personenbelegung enthält, wurden alle relevanten energetischen Parameter für das Quartier ermittelt und als Gesamtanforderung an das Gebiet zusammengestellt. Als Gesamtbilanz des Nutzenergiebedarfs im Gebiet ergaben sich für das Heizen 356 MWh/a, die Kühlung 128 MWh/a, Warmwasserbereitung 339 MWh/a und den Haushaltsstrom inkl. Lüftung 311 MWh/a.

 

EFH / DH / RH

MFH

 

kWh/(m²a)

kWh/(m²a)

Heizen: Heizwärmebedarf

15/25

15

Warmwasserbereitung

16

18

Kühlung/Temperierung (Pumpstrom 5 % der Nutzkälte)

7

10

Haushaltsstrom und Lüftung

15

18

 Tabelle 1: Spezifische Nutzenergie-Kennwerte für die Plusenergiesiedlung in kWh/(m²a)