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Bodenplatte und Kellerdecke

Für die thermische Begrenzung eines Gebäudes nach unten gilt für das Passivhaus ebenfalls ein U-Wert, der 0,15 W/m²K nicht übersteigen darf. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Wärmeverlust nach unten mit einem Beiwert von 0,6 bis hinunter zu Werten um 0,2 bei sehr großflächigen Gebäuden gegeben ist. Entsprechend kann die Wärmedämmung geplant werden.

Konstruktiv am einfachsten auszuführen ist eine hochwärmegedämmte Bodenplatte. Optimal ist eine tragende Bodenplatte, die vollflächig auf der gesamten Dämmlage liegt, die am Rand mit vollem Dämmquerschnitt in die Wanddämmung übergeht. Da diese Dämmung aufgrund der Feuchtebelastung als Perimeterdämmung ausgeführt wird und sie zudem für erhöhte Druckbelastungen geeignet sein muss, ist sie im Allgemeinen eher teurer. Deshalb kann als Alternative eine Splittung der Dämmung unterhalb und oberhalb der Bodenplatte als Dämmlage unter dem Estrich ausgeführt werden. Bei der letztgenannten Lösung sind allerdings die Wärmebrücken der aufgehenden Kellerwände bei der Planung zu beachten.

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