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Lüftung

Raumluftqualität hat oberste Priorität bei der Gebäudeplanung. Deshalb beinhaltet Passivhaus-Planung zugleich die Anforderungen des gesundheitsverträglichen Bauens. Ziel ist es, Schadstoffeinträge und gesundheitsbeeinträchtigende möglichst gering zu halten. Der Pettenkofer-Wert von 0,1 Vol-% CO2 sollte nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich die Anforderung von 30 m³ Frischluft pro Stunde für jede Person bei normaler Betätigung.

Komfortlüftungsanlagen dienen einem erhöhten Komfort und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Raumluft. Mittels Wärmerückgewinnung über einen Wärmeübertrager („Wärmetauscher“) kann zudem Energie eingespart werden. Entgegen der immer wieder geäußerten Meinung, können auch in einem Passivhaus die Fenster geöffnet werden, es ist jedoch nicht notwendig, weil immer ausreichend Frischluft über die Lüftungsanlage vorhanden ist.

Folgende Parameter sind für eine passivhaustaugliche Lüftungsanlage Voraussetzung:

  • Wärmebereitstellungsgrad ηWRG,eff ≥ 75 %
  • Zulufttemperatur > 16,5 °C zur Erzielung von Behaglichkeit
  • Stromeffizienz pel < 0,45 Wh/m³
  • Weitgehende Dichtheit des Lüftungsgeräts
  • Schalldruckpegel in Wohnräumen < 25 dB(A)

Beispiel

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