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Planung eines Passivhauses

Ziel des Passivhaus-Standards, der vom Passivhaus Institut in Darmstadt definiert wurde, ist es, ein Gebäude zu planen, das derart wenig Energie für die Heizung benötigt, dass man auf eine herkömmliche Heizungsanlage verzichten kann. Um diesen Standard messbar zu machen, wurden folgende Werte festgelegt, die ein Gebäude erfüllen muss, um als Passivhaus bezeichnet zu werden:

  • Jährlicher Heizwärmebedarf in Bezug auf die Wohnfläche von maximal 15 kWh/m²a oder Begrenzung der Heizlast auf ≤ 10 W/m²
  • Gesamter Primärenergiebedarf von maximal 120 kWh/m²a

Gebäude werden immer mehr zu komplexen Gesamtkonstruktionen, umso wichtiger ist daher die Planungsphase. Bei komplexen Bauvorhaben besteht die Notwendigkeit für ein umfangreicheres Team, z. B. bestehend aus ArchitektIn, BauphysikerIn, FachplanerInnen für Energie, Statik, Schall- und Brandschutz, Gebäudetechnik (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro), Freiflächen etc. Bei dieser Art von Planung spricht man von einer integralen Planung.

Bei der Auswahl des Teams sollten zumindest folgende drei Dinge bedacht werden:

  1. dass alle Kompetenzen verfügbar sind,
  2. dass die Anzahl der Beteiligten möglichst niedrig gehalten wird,
  3. dass klare Strukturen für die Zusammenarbeit gegeben sind.

Bei einem Einfamilienhaus wird es in den meisten Fällen nicht notwendig sein, ein größeres Planungsteam zusammenzustellen.

Folgende Planungskriterien muss das Planungsteam bei einem Passivhaus beachten (Ein Klick auf die Hotspots auf dem Foto zeigt die Informationen):

Sie dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen, solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.
Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
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Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Hinweise zur Namensnennung/Zitierweise:
Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
Bilder: „Name der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers/ Name des Fotografen www.e-genius.at“