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Denkmalgeschützte Altbauten

Im Falle eines denkmalgeschützten Gebäudes muss die Bestandsaufnahme besonders gründlich sein, denn hier muss bei der Sanierung sorgfältig abgewogen werden, welche Maßnahme sinnvoll ist und den Vorgaben des Denkmalamtes entspricht. Für jedes Objekt muss dabei individuell entschieden werden.

„Die Bauaufnahme eines historischen Gebäudes erfüllt verschiedene Aufgaben. Sie kann Bestandteil der Erfassung und Erforschung (Inventarisieren), Grundlage für Maßnahmen zur Erhaltung (Restaurieren) und Ausgangspunkt zur Planung von Veränderungen (Adaptieren) sein. In der Baudenkmalpflege definiert die Bauaufnahme den gegenwärtigen Zustand eines Objekts. Eine Bauaufnahme bildet eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung von objektspezifischen Erhaltungsmaßnahmen; für Veränderungsmaßnahmen ist sie in der Regel unerlässlich. Sie ist die Basis für die Projektdarstellung und ein Werkzeug für die Ausschreibung, Bauabwicklung und anschließende Gebäudewartung.

Eine Bauaufnahme umfasst die grafische Darstellung (Plan) und die textliche Beschreibung des Bestands (Bericht). Die Erfassung kann das Gesamtbauwerk, Teilbereiche, einzelne Bauteile (Bauteilkatalog) oder die Ausstattung (Inventar) betreffen. Sie dokumentiert den aktuellen Erhaltungszustand (Substanz, Konstruktion, Oberfläche, Schäden etc.) sowie weitere für das Objekt bzw. Projekt relevante Eigenschaften (Angaben zur Nutzung etc.). Historische Gebäude besitzen oft eine vielschichtige, differenzierte Gestalt und bedürfen eines Bestandsplanes, welcher der zumeist heterogenen Substanz mit unregelmäßigen Verläufen gerecht wird (verformungsgerechtes Bauaufmaß). Die dadurch entstehende wirklichkeitsgetreue Bestandsaufnahme bildet auch eine wesentliche Unterstützung für Planungsarbeit und Umsetzung. Aufgrund der Komplexität historischer Gebäude erfordert die Beschreibung ein konsequentes Ordnungsprinzip, nach welchem die einzelnen Aussagen gebündelt und verortet werden können. Dokumentationsformen für die Bauaufnahme sind Plan, Zeichnung, Fotografie, Bericht und Raumbuch“ (Bundesdenkmalamt, 2015).

Entsprechend den wichtigsten Punkten einer energetischen Sanierung muss unter anderem abgewogen werden, wo eine Fassadendämmung möglich und auch zulässig ist, wie Fenster saniert werden können, ob Wärmeschutzverglasungen möglich sind und ob die baulichen Gegebenheiten eine Lüftungsanlage zulassen.

Nicht nur denkmalgeschützte Altbauten müssen genau analysiert werden. Häuser aus verschiedenen Bauepochen haben unterschiedliche Eigenschaften, die für die Planung einer Sanierung relevant sind und deshalb zuerst analysiert und bewertet werden müssen. Beispielsweise wurde je nach Bauepoche mit unterschiedlichen Materialien und in verschiedenen Konstruktionsweisen gebaut.

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