Zum Hauptinhalt springen

Lagerung von Pellets

Die Distribution von Pellets erfolgt entweder abgefüllt in Säcken oder lose mittels Silopumpwagen. Sogenannte Kompaktanlagen mit händisch zu befüllenden Tages- oder Wochenbehältern haben nur einen geringen Marktanteil. Der Großteil der BesitzerInnen von Pelletszentralheizungen wird mittels Silopumpwagen versorgt.

Pellets werden mit einem Pumpschlauch über Befüllstützen in das Lager eingebracht. Die Befüllstutzen müssen leicht zugänglich sein. Um eine reibungslose Zufahrt des Pumpwagens zu gewährleisten, sollte die Straßenbreite mind. 3 m, die Durchfahrtshöhe mind. 4 m und das zulässige Gesamtgewicht mind. 24 t betragen. Das Pelletslager ist im Idealfall an einer Außenmauer des Gebäudes nahe der Hauszufahrt situiert, da die Befüllleitung 10 m, max. jedoch 30 m lang sein soll.

Generell muss ein Pelletslager bei den EndkundInnen folgende Anforderungen zur Sicherstellung der Pelletsqualität erfüllen:

Pellets sind hygroskopisch, nehmen also Feuchtigkeit auf. Dadurch steigt der Wassergehalt, was den Heizwert und somit auch die Qualität der Pellets vermindert. Bei Berührung mit Wasser, feuchten Wänden und Untergründen wird außerdem die mechanische Stabilität beeinflusst, die Pellets quellen auf, zerfallen und sind damit unbrauchbar. Feuchte Pellets können darüber hinaus die Fördereinrichtung blockieren.

Das Pelletslager muss somit ganzjährig trocken sein. Nässe und Feuchtigkeit sollen weder bei der Lagerung noch bei der Befüllung eindringen können. Armaturen bzw. Einblas- und Absaugstutzen müssen wasserdicht verschließbar sein. Auch Kondenswasser (z. B. auf freiliegenden Wasserleitungen) schadet den Pellets. Bei feuchten Wänden ist von einer Lagerung im Kellerraum abzusehen. Lager sollen nicht belüftet werden.

Bei der Befüllung des Pelletslagers kommt es zu elektrostatischer Aufladung. Um Funkenbildung zu vermeiden, müssen Behälter und Tanks so ausgeführt werden, dass eine Zündung durch Funkenbildung ausgeschlossen ist. Metallische Behälter müssen geerdet werden. Eine Erdung ist auch für alle weiteren aus metallischem Werkstoff gefertigten und somit leitfähigen Bestandteile des Pelletslagers (z. B. Einblas- und Absaugstutzen) vorzusehen.

Wandungen und tragende Teile sind so auszuführen, dass sie der statischen Belastung standhalten. Dies trifft sowohl auf die Umgebungswände eines Pelletslagerraums als auch auf die Wandungen und tragenden Teile eines Behälters zu. Auch die Wandungen eines Erdtanks sind entsprechend den beim und nach dem Einbau auftretenden statischen Belastungen zu fertigen.

Die Befüllstutzen müssen von außen leicht zugänglich sein. Bei innenliegender Lagerung müssen die Stutzen bis an eine Außenmauer geführt werden. Das Lager soll nahe der Hauszufahrt situiert werden, um die Förderstrecke und damit die mechanische Beanspruchung der Pellets beim Einblasvorgang möglichst gering zu halten. Ein Silopumpwagen verfügt in der Regel über einen Pumpschlauch mit max. 30 m Länge. Die Befüllstutzen dürfen somit max. 30 m von der Hauszufahrt entfernt sein.

Sie dürfen:
Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen, solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.
Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
Nicht kommerziell — Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Hinweise zur Namensnennung/Zitierweise:
Texte: Autor_innen des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche, Erscheinungsjahr, Titel des Lernfelds/ Fallbeispiel/ Kurswoche. Hrsg.: e-genius – Initiative offene Bildung, www.e-genius.at”
Bilder: „Name der Rechteinhaberin/des Rechteinhabers/ Name des Fotografen www.e-genius.at“